Di, 10:48 Uhr
24.03.2020
Meldung aus der Stadtverwaltung SDH
Finanzhilfen für wirtschaftlich betroffene Unternehmen
Welche Finanzhilfen stehen aktuell für Unternehmen zur Verfügung, die wirtschaftlich von Corona betroffen sind? Die Stadtverwaltung Sondershausen gibt Tipps...
Diese Frage beantwortet die Thüringer Aufbaubank auch für betroffene Unternehmen in Sondershausen auf ihrer Internetseite.
Anträge für die Soforthilfe bis 30.000,-€ für Einzelunternehmer sowie Kleinst- und Kleinunternehmen bis maximal 50 Mitarbeiter können bei der TAB gestellt werden. In diesem Zusammenhang warnt die Aufbaubank jedoch vor aktuell kursierenden falschen Anträgen auf Soforthilfe.
Angenommen werden ausschließlich die offiziellen Dokumente, die auf der Internetseite der Thüringer Aufbaubank (https://aufbaubank.de/) zu finden sind.
Auch der Bund hat Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaft beschlossen und bietet ebenfalls online unter der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums seine Hilfe an. (https://www.bmwi.de/)
Weiter wird darauf hingewiesen, dass Personen, die aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ein Tätigkeitsverbot einhalten müssen und dadurch Verdienstausfall erleiden, gegebenenfalls Entschädigung beantragen können. Dies geschieht ebenfalls online über die Seite www.thueringen.de. Unter dieser Adresse hat das Landesverwaltungsamt ein Merkblatt und weitere Informationen bereitgestellt, die den betroffenen Personen die Antragsstellung erleichtern.
Darüber hinaus steht die Bürgerhotline des Landratsamtes Kyffhäuserkreis unter der Nummer 03632/741444 für alle Anliegen im Zusammenhang mit der Corona-Krise zur Verfügung.
Autor: khhDiese Frage beantwortet die Thüringer Aufbaubank auch für betroffene Unternehmen in Sondershausen auf ihrer Internetseite.
Anträge für die Soforthilfe bis 30.000,-€ für Einzelunternehmer sowie Kleinst- und Kleinunternehmen bis maximal 50 Mitarbeiter können bei der TAB gestellt werden. In diesem Zusammenhang warnt die Aufbaubank jedoch vor aktuell kursierenden falschen Anträgen auf Soforthilfe.
Angenommen werden ausschließlich die offiziellen Dokumente, die auf der Internetseite der Thüringer Aufbaubank (https://aufbaubank.de/) zu finden sind.
Auch der Bund hat Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaft beschlossen und bietet ebenfalls online unter der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums seine Hilfe an. (https://www.bmwi.de/)
Weiter wird darauf hingewiesen, dass Personen, die aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ein Tätigkeitsverbot einhalten müssen und dadurch Verdienstausfall erleiden, gegebenenfalls Entschädigung beantragen können. Dies geschieht ebenfalls online über die Seite www.thueringen.de. Unter dieser Adresse hat das Landesverwaltungsamt ein Merkblatt und weitere Informationen bereitgestellt, die den betroffenen Personen die Antragsstellung erleichtern.
Darüber hinaus steht die Bürgerhotline des Landratsamtes Kyffhäuserkreis unter der Nummer 03632/741444 für alle Anliegen im Zusammenhang mit der Corona-Krise zur Verfügung.
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