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Do, 16:56 Uhr
16.04.2020
Bundesverfassungsgericht kassiert Verbot einer Demo in Giessen

Demonstrieren während der Ausgangssperre

Gegen das Verbot einer Demonstration in der hessischen Stadt Giessen hatte Greenpeace Deutschland vor dem BVG geklagt und heute Recht bekommen. Damit steht das verhängte generelle Versammlungsverbot in Corona-Zeiten unter enormem Druck...

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Das Bundesverfassungsgericht hat einem Eilantrag stattgegeben, der sich gegen das Verbot einer Demonstration in Gießen richtet. Das Gericht forderte die Stadt Gießen auf, die angemeldete Demonstration „nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Beachtung der Bedeutung und Tragweite des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit“ neu zu bewerten und unter Erteilung von Auflagen gegebenenfalls zu ermöglichen. Das teilte die Pressestelle von Greenpeace Deutschland soeben mit. Die dort beschäftigte Politexpertin und Juristin Anna von Gall kommentierte das Urteil so: „Wir freuen uns über das klare Signal des Bundesverfassungsgerichts, dass Versammlungen auch während der Corona-Krise mit nötigen Auflagen zu ermöglichen sind. Diese Entscheidung ist weit über den Einzelfall hinaus von Bedeutung."

Das in der momentanen Situation etwas überraschende
Urteil löste im Lager der Umweltaktivisten große Freude aus und kann richtungsweisend auch für andere geplante Demonstrationen werden. Von Gall führte dazu weiter aus: "Versammlungen können mit Abstandsregeln, Mundschutz oder begrenzter Anzahl an Teilnehmenden so gestaltet werden, dass die Infektionsgefahr nicht größer ist als bei anderen Bewegungen des Alltags auch. Greenpeace und die Gesellschaft für Freiheitsrechte fordern die Landesgesetzgeber auf, das Grundrecht auf Versammlungen von den pauschalen Verboten zur Corona-Eindämmung auszunehmen. Die Infektionsgefahr muss im Einzelfall bei der Anmeldung der Demonstration geprüft werden.“
Autor: red

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Kommentare
Psychoanalytiker
16.04.2020, 17:49 Uhr
Sag ich doch ...
... dumm, dümmer, ...

Hier stehen Freiheits-, Demonstrations- und "was-weiß-ich"-Rechte über dem Recht auf Unversehrtheit, Gesundheit und Leben.

Begreift in diesem Land überhaupt noch jemand, dass dieses Virus hoch absteckend ist und Menschen bis zur Impfmöglichkeit und Bereitstellung wirksamer Medikamente töten kann ?
Tommy_35
16.04.2020, 19:29 Uhr
Für ein ungehindertes Fastenbrechen
Rechtzeitig zum Ramadan wird das Versammlungsverbot aufgehoben
Luftikus
16.04.2020, 19:45 Uhr
Versammlungsverbot aufgehoben?!
Wozu wollen den diese Umweltheinis demonstrieren? Wollen sie noch mehr Menschen gefährden?
Wenigstens stellt das BVG fest, das sich das Grundgesetz nicht verbiegen lässt.
Tommy_35
16.04.2020, 19:54 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert.
Teja
16.04.2020, 20:19 Uhr
1.Mai
Mal sehen ,was am 1.Mai in Erfurt geplant wird.Wenn dort eine 1.Mai Kundgebung genehmigt wird , dann ist die Welt nicht mehr zu verstehen.
Wer so etwas anmeldet gehört hart bestraft zu werden.
Es herrscht Ausnahmezustand und nicht parteipolitisches Interesse. Die DDR , wie wir sie kennen , gibt es nicht mehr , schon allein der Menschen wegen!!!
Echter-Nordhaeuser
16.04.2020, 20:35 Uhr
Greenpeace-Leute Langeweile!?
Wenn ihr Greenpeace-Leute Langeweile habt den geht mit auf die Felder zum Spargelstechen oder was anderes. Die Bauern brauchen euch dringender als die Umwelt.
Paul
16.04.2020, 20:38 Uhr
Hallo Witz....
Das ist ja wohl eine bodenlose Frechheit. Da soll das Kontaktverbot bis 04. Mai weitrgehen, aber Großdemos sollen genehmigt werden. aber ich darf nicht mal zu meinen Verwandten zu Besuch fahren. Nur damit sich das linke Gesin......auf der Straße rum siehlen kann ? Also ich frage mich manchmal was für Hilfswissenschaftler bei uns an den Gerichten so zugelassen werden. Ich dachte immer das sind Leute mit Bildung und Studium oder sowas. Aber wahrscheinlich ist es bei manchen auch "NUR" ODER SOWAS.
Kama99
16.04.2020, 22:09 Uhr
@shersen
In Erfurt ist das möglich. Unter einen Linken MP ist alles erlaubt, sind ja schließlich Nachfolger der SED.
diskobolos
16.04.2020, 23:06 Uhr
@KAMA
Ich weiß ja nicht, was Sie so vor 35 Jahren getrieben haben, aber Herr Ramelow war damals nicht in der SED. Wieso ist "unter einen Linken MP alles erlaubt"? Da gehen wohl Ihre Träume mit Ihnen durch... Und wieso glauben Sie daran, dass in Erfurt eine Maikundgebung angemeldet ist, die die Regeln nicht einhält? Wie kommen Sie nur auf so viel Unsinn?
-Insider-
17.04.2020, 06:58 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Verstoß gegen AGB
Kobold2
17.04.2020, 07:02 Uhr
Wenn einem
nichts mehr einfällt, muss man wohl sein Weltbild mit abstrusen Unterstellungen und Übertreibungen untermauern....
Mit Ironie haben solche Kommentare jedenfalls nichts zutun.
Sonntagsradler 2
17.04.2020, 07:33 Uhr
Ich sage nur Greenpeace völlig durch geknallt
Das hat alles nichts mehr mit gesunden Menschenverstand zu tun.
Wann kreift der Staat mal richtig durch?
-Insider-
17.04.2020, 08:00 Uhr
Ok
Ich formuliere um...

Greenpeace hat auf Grund ihrer Struktur und ihrer allgemeinen Vorgehensweise nicht unbedingt meine Sympathie. Eher im Gegenteil.

Trotzdem hat das BVG hier die einzig mögliche verfassungskonforme Entscheidung getroffen.

Nicht Corona und auch nicht die GroKo können elementare Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit, hier im besonderen in Form einer Demonstration/Kundgebung, unterbinden. Es geht dabei auch nicht um Sinn oder Unsinn einer solchen Demonstration zur derzeitigen Zeit, sondern schlicht um die Einhaltung und Wahrung von geltendem Recht. Was viele in ihrer Hysterie vollkommen ausblenden - eine Pandemie/Epedemie ist keine Grundlage für einen rechtsfreien Raum, vielmehr ist hier der Gesetzgeber gefordert Regelungen zu treffen, die die Ausübung von Grundrechten prinzipiell ermöglichen. Einschränkungen kann, darf und muss es natürlich geben. Das kann aber nicht ausschließlich in Verboten münden.

Es ist also nun an Bund und Ländern Rahmen zu setzen, wie zB auch Demonstrantionen derzeit stattfinden können. Sei es durch Beschränkung der Teilnehmerzahlen, Mundschutz, Abstandsbestimmungen, etc..

Ein einfaches Verbot ist dabei nicht die verfassungskonforme Lösung und ich finde es erstaunlich, dass das BVG in den aktuellen Zeiten "die Eier" hat, eine solche Entscheidung zu treffen.
Bodo Bagger
17.04.2020, 09:07 Uhr
Man kann von Greenpeace halten was man will,
und ich halte persönlich gar nichts von dieser Organisation, im Sinne der Wahrung freiheitlicher und demokratischer Grundrechte muss man in diesem Fall Greenpeace aber danken, dass sie diese Klage angestrebt haben.

Letztlich wurde damit der Abschaffung von demokratischen Grundrechten Einhalt geboten und vom Gericht auch ein entsprechender Ankerpunkt festgelegt, der klar sagt, Notstandsgesetze sind keine Legitimation um langfristig oder unbefristet Grundrechte auszusetzen.

Und natürlich gilt auch hier, gleiches Recht für alle, sprich dies gilt ebenso für den 1.Mai, Greenpeace, irgendwelche internationalen oder nationalen Sozialisten oder eben den Karnevalsverein.
Sonntagsradler 2
17.04.2020, 09:35 Uhr
@-Insider- /@Jörg Thümmel
es ist alles rechtens was Sie schreiben
Greenpeace beruft sich auf die Grundrechte. Juristisch, wie auch im Artikel und von ihnen geschrieben in Ordnung.
Moralisch ein großes Fragezeichen.
Das einzige welches so etwas verhinder könnte, wäre ein Ausnahmezustand zu verhängen. Aber dafür ist die Epidemie und die Zahl der Infizierten gegenüber der gesummten Bevölkerung zu niedrig.
Für mich ist die reine Provokation denen sich andere Gruppen zu Nutzen machen werden.
.
Bodo Bagger
17.04.2020, 09:51 Uhr
@Sonntagsradler...
Moral ist ein Luxusgut und eine Einstellung, von dem das geschriebene und angewandte Recht nicht betroffen sein darf.

Wer Recht und dessen Grundsätze auf Basis emotionaler Entscheidungen und sich wandelnden Moralvorstellungen definiert, tut letztlich nichts anderes als grundsätzliche Ansprüche und auf willkürlichen und fluiden Konsensansichten beruhen zu lassen.

Im übrigen dürfte sich die Ansicht des BGH hinsichtlich derartiger Fragen sehr deutlich in Richtung einer pro- grundgesetzlichen Rechtssprechung entwickeln, je länger der Lock-Down dauern wird und je weniger dieser faktisch vertretbar ist, wenn wahrscheinlich der Politik die Bestrebung auch sehr groß sein dürfte, diesen Zustand möglichst lang aufrecht zu erhalten.
Paulinchen
17.04.2020, 09:58 Uhr
Eine traumhaft schöne...
... Umwelt, nur leider haben sehr wenige Menschen etwas davon. Die meisten Menschen, hat das Coronavirus abberufen, weil es einigen nur mal so in den Sinn gekommen ist, man muss sich einfach mal wieder" zusammen rotten". Was kostet die Welt, wir haben eh kein Geld!
Sonntagsradler 2
17.04.2020, 10:41 Uhr
Korrekt Jörg Thümmel
Ich stimme auch Ihren 2 Kommentaren zu.
Man kann es mit der Moral auffassen wie man will jeder hat eine andere.
Aber gesunder Menschenverstand hilft einen am besten.
Man kann über das Thema Romane schreiben. ;-)
mfG
Kelly
21.04.2020, 10:11 Uhr
Versammlungs- / Demonstrationsverbot
Die Gewerkschaften setzen zum 1.Mai 2020
nicht auf öffentliche Veranstaltungen.
Da wird es wohl ziemlich ruhig bleiben.
Aber das gelockerte Versammlungs- und
Demonstrationsverbot unter Auflagen
wurde doch schon ganz gut genutzt,
z.B. in Dresden oder Chemnitz.
Und die AFD wünscht fröhliches Kneipen-
sterben als Beitrag zur Krisenbewältigung.
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