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Fr, 11:30 Uhr
17.04.2020
Handwerk fordert Richtlinien für Gesundheitshandwerk

Wiedereröffnung der Friseursalons nur ein erster Schritt

Das Thüringer Handwerk begrüßt die geplante Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen für Friseursalons, die von Bundesregierung in Absprache mit den Ministerpräsidenten getroffen wurde, fordert aber weitere Maßnahmen...

Die Absprache sieht vor, dass Friseursalons wieder öffnen dürfen. In Thüringen ist dieser Re-Start für den 4. Mai 2020 vorgesehen. „Die absehbare Wiederöffnung ist eine gute Nachricht für die Branche und sowohl für die Geschäftsführer und ihre Mitarbeiter als auch die Kunden wichtig. Sie beendet eine Zeit, in der sich viele Salons in ihrer Existenz bedroht sahen“, betonen die Hauptgeschäftsführer der drei Thüringer Handwerkskammern, Thomas Malcherek (Handwerkskammer Erfurt), Hans Joachim Reiml (Handwerkskammer Ostthüringen) und Manuela Glühmann (Handwerkskammer Südthüringen) in einer gemeinsamen Erklärung.

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Um die Wiederöffnung in der aktuellen Lage gewährleisten zu können, tragen die Salons eine hohe Verantwortung. „Die Gesundheit aller Mitarbeiter und Kunden steht an oberster Stelle. Die Unternehmen tragen ihren Beitrag dazu, die Infektionsgefahr so gering wie möglich zu halten, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern“, sagen die Hauptgeschäftsführer. Dafür bauen die Unternehmen auf die hohen Hygienestandards, die die Länder schon für das Alltagsgeschäft vorgeben und die auch in der Krise ihre Gültigkeit besitzen.

Da Friseure besonders nah an Menschen arbeiten und die Abstandsregel von 1,5 Meter nicht einhalten können, braucht es über die bisherigen Hygienestandards hinaus spezielle Regeln. Konkrete Details nennt der Zentralverband für das Friseurhandwerk in einem neuen Positionspapier. Darin wird unter anderem das Tragen eines hygienischen Atemschutzes genannt. Friseuren wird empfohlen, auf Papiermasken als Einmalmaterial oder auf wiederverwendbare Masken zurückzugreifen. Kunden könnten Einmalmasken oder selbst gefertigte Masken nutzen. Eine Maske einer Persönlichen Schutzausrüstung oder eine zertifizierter Mundnasenschutz sei hingegen nicht erforderlich.

Damit sich Unternehmer und Mitarbeiter auf die Wiedereröffnung vorbereiten und auch die übrigen Schutzmaßnahmen im Bereich der Haut- und Handdesinfektion sowie der Geräte- und Flächendesinfektion beachten können, appelliert das Thüringer Handwerk für konkrete Richtlinien des Landes: „Nur wenn die Richtlinien klar kommuniziert werden, können die Friseursalons so reibungslos und sicher wie möglich ihre Türen öffnen.“

Im Zuge der Lockerung der Schutzmaßnahmen für die Friseursalons drängen die Thüringer Handwerkskammer zudem auf weitere konkrete Aussagen zu den Gesundheitshandwerken. „Auch andere Dienstleister im Bereich der Körperpflege, wie Fußpfleger und Kosmetiker, brauchen eine klare Perspektive, wann und unter welchen Voraussetzungen sie ihre Türen wieder öffnen dürfen. Unter strenger Wahrung des Gesundheitsschutzes sollte die Wiederaufnahme ihrer Arbeit schnellstmöglich -bestenfalls gemeinsam mit den Friseuren- erfolgen“, betonen die Hauptgeschäftsführer. Dafür suchen sie den Branchendialog mit den politischen Entscheidungsträgern.
Autor: red

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Kommentare
Paul
18.04.2020, 11:16 Uhr
"Handwerk"....
Also wenn ich lese was hier für ein Mist vom Stapel gelassen wird, muß man sich ernsthaft über die geistige Zurechnungsfähigkeit der Leute fragen, die solche hirnlosen Maßnahmen erfinden !!!
Geräte und Flächendesinfektion, da soll wohl jede Friseuse nach jedem Kunden den Laden desinfizieren. Das ist wohl ein Witz. Da kann der Laden gleich zu bleiben, wenn ich die meißte Zeit mit Desinfizierungen zu tun habe. Und wenn ich dann noch höre irgendweilche völlig nutzlosen Papiermasken, da kann man sich auch gleich so ohne was hinstellen. Denken die Heinis von der Handwerkskammer eigentlich mal an ihre Mitarbeiter und deren Sicherheit oder geht es hier nur dadrum wieder Umsatz zu machen. Der Eindruck ist jedenfalls da.
rosie
20.04.2020, 12:10 Uhr
Hier wird an der Praxis vorbei gedacht!
Eine Podologin zum Beispiel könnte sich und ihre Kunden viel einfacher schützen. Wie der Frisör das machen soll, frage ich mich ernsthaft. Besser gesagt, wie sollen die Frisör-Kundinnen sich den den Kopf waschen und Haare schneiden lassen mit Mundschutz?? Oder ist Trockenshampoo angedacht?
Spaß beiseite! Die meisten Frisöre sind jung und weiblich, demzufolge auch meist mit Kindern. Allerdings dürfen sie ihre Kinder nicht in die Notfallbetreuung bringen. Auch das geht an der Realität vorbei.
geloescht.20250302
20.04.2020, 14:35 Uhr
Auf jeden Fall...
...gehören auch die Kinder von Frisörinnen in die Notfallbetreuung.

Stutzig bei der Verkündung machte mich "Frisöre und Barbiere". Finde ich toll, ich lasse mir nämlich auch den Bart zwar nicht abrasieren, aber stutzen.

Aber wie soll das denn funktionieren, wenn ich einen Mundschutz tragen muss?

Ja, ich könnte das auch selbst machen. Ebenso mir die Haare von meiner Frau schneiden lassen.

Aber wir bezahlen immer gern ein paar Euro mehr, um das Geschäft unserer Frisörin zu unterstützen.
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