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Di, 15:14 Uhr
09.06.2020
Meldungen aus dem Landratsamt

Quarantänepflicht nach Rückkehr / Einreise von Schweden

Bei Reisen von und nach Schweden gibt es einiges zu beachten. Dazu diese Meldung aus dem Landratsamt Kyffhäuserkreis...

Das Bundesministerium des Inneren hat darüber informiert, dass die Inzidenz (Anzahl der neu auftretenden Erkrankungen innerhalb einer Personengruppe von bestimmter Größe während eines bestimmten Zeitraums) für Schweden nunmehr auf 56,1 gestiegen ist. Damit greift § 1 Abs. 5 der Zweiten Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 25.05.2020, die das Übersteigen des Schwellenwerts von 50/100.000 Einwohner als Auslöser der Quarantänepflicht auch für EU-Staaten festlegt.

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Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus Schweden nach Thüringen einreisen, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern; dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland oder in einen anderen Staat der Staatengruppe eingereist sind.

Diesen Personen ist es in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Haushalt angehören; ausgenommen sind Zutrittsrechte für Seelsorger und Urkundspersonen entsprechend § 30 Abs. 4 Satz 2 IfSG.

Um eine Meldung bei der Bürgerhotline des Kyffhäuserkreises (Telefon: 03632 / 741 – 444) nach der Einreise aus Schweden wird dringend gebeten.
Autor: khh

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