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Do, 10:27 Uhr
11.06.2020
Meldungen aus dem Landratsamt

Höhere Aufwandsentschädigungen im Brand- und Katastrophenschutz

Im Kreistag ging es gestern um die Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an die ehrenamtlichen Führungs- und Fachkräfte des Brand- und Katastrophenschutzes des Kyffhäuserkreises (Aufwandsentschädigungssatzung)...


Der Kreistag beschloss einstimmig die Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an die ehrenamtlichen Führungs- und Fachkräfte des Brand- und Katastrophenschutzes des Kyffhäuserkreises (Aufwandsentschädigungssatzung). Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.

Hier geht es zur Satzung:
Höhere Aufwandsentschädigungen im Brand- und Katastrophenschutz

Im Vergleich zum Entwurf, wie er noch im Kreisausschuss vorlag, gab es einen Zusatz:

(1) Die Kreisbrandmeister erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung, die sich aus einem Grundbetrag in Höhe von 275 € sowie einem Zuschlag in Höhe von 4 € für jede im Zuständigkeitsbereich aufgestellte Gemeindefeuerwehr zusammensetzt.

Stellungnahme der Kreiskämmerei:

Für diese Maßnahme wurden in den Haushalt 2020 Mittel in Höhe von 34.000 € durch das zuständige Fachamt in den benannten HH-Stellen veranschlagt. Die Zustimmung zu dieser Maßnahme kann seitens der Kreiskämmerei nur unter Vorbehalt der Beschlussfassung des Haushaltes 2020 mit seinen Anlagen durch den Kreistag und der entsprechenden Genehmigung durch das Landesverwaltungsamt erfolgen.


Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind-Schneider (SPD):

Der Thüringer Minister für Inneres und Kommunales hat am 26.10.2019 die neue Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung erlassen (GVBl. 2019, S 457), die am 01.12.2019 in Kraft getreten ist. Die Entschädigungssätze der bisherigen Satzung des Kyffhäuserkreises entsprachen damit nicht mehr der Verordnung wodurch eine Überarbeitung der Satzung erforderlich wurde.

Die neue Verordnung gibt höhere Höchst- und Mindestsätze für die pauschale Aufwandsentschädigung vor, als das bei der bisherigen Verordnung der Fall war. Die für die Satzung vor-geschlagenen Sätze stehen in etwa im selben Verhältnis zu den Höchst- und Mindestsätzen der neuen Verordnung, wie die Sätze der bisherigen Satzung zu den Höchst- und Mindestsätzen der bisherigen Verordnungen. Bei der Kreisausbildung wird nun eine zusätzliche pauschale Entschädigung für den Lehrgangsleiter vorgesehen, um den zusätzlichen Organisationsaufwand zu würdigen.

Seit 2019 erfolgt die Vergütung der Leitenden Notärzte und der Organisatorischen Leiter Rettungsdienst durch die Kostenträger des Rettungsdienstes (Krankenkassen), so dass keine Regelung in der kreislichen Satzung erforderlich ist.


Wesentliche Diskussionen gab es nicht.
Autor: khh

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