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Do, 20:19 Uhr
18.06.2020
Neues aus Sondershausen

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Sondershausen

Im Stadtrat der Stadt Sondershausen ging es heute um die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Sondershausen...

Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschloss bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen die Neufassung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Sondershausen in der als Anlage beigefügten Fassung.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Satzung

Aus der Begründung der Verwaltung:

Im vergangenen Jahr ist das Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz (ThürKitaG) zweimal geändert worden. Einige wichtige Regelungen, die auch in kommunalen Satzungen zu berücksichtigen sind, treten zum 1. August 2020 in Kraft.
Die derzeit gültige Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Sondershausen stammt aus dem Jahr 2011 und ist in einigen Punkte sehr veraltet. Die neue Benutzungssatzung ist an die Neuregelungen des ThürKitaG angepasst, weitere gesetzliche Regelungen, z. B. durch das Masernschutzgesetz wurden berücksichtigt und andere Änderungen vorgenommen.


In der Diskussion sagte Stadtrat Andreas Hartung-Schettler (AfD), das Vorschreiben der Masernschutzimpfung sei nicht zu akzeptieren, deshalb werde er mit nein Stimmen.

Auszug (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Auszug (Foto: Karl-Heinz Herrmann)

Auszug aus § 5 Absatz (3).
Autor: khh

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