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Do, 22:34 Uhr
18.06.2020
Neues aus Sondershausen

Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen

Im Stadtrat ging es heute um die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
Kindertageseinrichtungen in der Stadt Sondershausen...

Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschloss einstimmig die als Anlage beigefügte 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Sondershausen vom 01. Juli 2015.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen

Aus der Begründung der Stadtverwaltung

Mit dem Thüringer Gesetz über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege als Ausführungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz - ThürKitaG) vom 18. Dezember 2017 (GVBI. S. 276) wurde in Thüringen die Beitragsfreiheit im letzten Besuchsjahr vor Schuleintritt eingeführt. Das Gesetz ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes vom 10. Oktober 2019 (GVBI. S. 383) ist die Beitragsfreiheit auf die letzten beiden Besuchsjahre vor Schuleintritt erweitert worden. Diese Neuregelung gilt ab dem 1. August 2020.
Die Satzungsregelung zur Elternbeitragsfreistellung ist in die o.g. Änderungssatzung eingearbeitet.


Wesentliche Diskussionen gab es nicht.
Autor: khh

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