Mi, 10:52 Uhr
24.06.2020
Kommunalpolitiker äußern sich
Offener Brief an den Elternbeirat der Kindertagesstätte "Bienchen"
Jüngst veröffentlichten wir einen offenen Brief des Elternbeirats der Kita "Bienchen". Heute liegt kn die Antwort aus der Stadtverwaltung "An der Schmücke" vor. Hier der Wortlaut...
Sehr geehrte Damen und Herren des Elternbeirates,
Ihren offenen Brief in den Kyffhäuser Nachrichten habe ich zur Kenntnis genommen. Ihre Forderung, dass die AWO Kita "Bienchen" in Heldrungen nicht länger mehr in der Notunterkunft der ehemaligen Grundschule betrieben wird und dass sich die Parteien auf eine Lösung verständigen müssen, ist eine zu Recht erhobene Forderung.
Zunächst möchte ich Ihnen kurz den Sachverhalt schildern:
1.
Zwischen der Stadt Heldrungen und der AWO AJS gGmbH wurde zum Einen ein Erbbaurechtsvertrag (2004) zur Errichtung einer Kindertagesstätte und zum Anderen ein Betreibervertrag abgeschlossen. Ende 2017 konnte die Kindertagesstätte nicht mehr auf dem Erbbaugrundstück betrieben werden und musste in die ehemalige Grundschule umziehen.
Nach meiner Wahl zum Bürgermeister am 01. Juni 2019 habe ich zur rechtlichen Lösung dieses Problems, noch im Juni 2019, Herrn Rechtsanwalt Professor Kupfrian, Erfurt beauftragt.
Die Kommunalaufsicht des Landkreises war seit April 2019 der Ansicht, dass der Erbbaurechtsvertrag und der Betreibervertrag unwirksam sind. Erst Ende September 2019 konnte Einvernehmen mit dem Landkreis erzielt werden, dass die Verträge wirksam sind.
Um den Ersatzneubau der Kindertageseinrichtung auf dem Erbbaugrundstück zu realisieren, mussten der Erbbaurechtsvertrag und der Betreibervertrag angepasst werden. Im Dezember 2019 lagen die überarbeiteten Entwürfe vor.
Am 16. Januar 2020 gab es hierzu ein Gespräch zwischen der Stadt und der AWO AJS gGmbH.
Die AWO AJS gGmbH unterbreitete den Vorschlag, dass sie das Erbbaurechtsgrundstück erwirbt, die Kindertageseinrichtung neu errichtet und ein Mietvertrag über 30 Jahre abgeschlossen wird. Der Mietzins sollte aus den Kosten des Neubaus, den bestehenden Schuldsummen, dem Abbruch des bestehenden Gebäudes, der Grundplatte und den Erwerbskosten des Grundstückes bestehen.
Der Vorschlag der AWO AJS gGmbH hätte bedeutet, dass die Stadt an die AWO AJS gGmbH anstelle von bisher 30.000 € pro Jahr 170.000 € zahlt. Dass ein solcher Vorschlag nicht annehmbar ist, liegt auf der Hand. Es ist nicht ersichtlich, warum die Stadt die vollständigen Kosten des Ersatzneubaus und des Abbruchs über die Mietzahlungen zu tragen hätte.
Ein solcher Vorschlag hätte nicht nur den städtischen Haushalt belastet, sondern auch zu einem erheblichen Anstieg der Elternbeiträge geführt. Der Vorschlag wurde daher zurückgewiesen und um einen neuen angemessenen Vorschlag gebeten.
Da ein solcher Vorschlag von der AWO AJS gGmbH nicht unterbreitet wurde, wurde die AWO AJS gGmbH im Juni 2020 aufgefordert sich zu den Verpflichtungen des Erbbaurechtsvertrages -Wiederaufbau einer vergleichbaren Kindertageseinrichtung innerhalb angemessener Frist - zu bekennen. Dem Vorschlag einen Mietvertrag abzuschließen wurde näher getreten, jedoch mit dem Hinweis, dass sich die bisherigen Kosten nicht zulasten der Stadt und der Eltern erhöhen dürfen.
Eine Frist zur Rückantwort wurde zum 29. Juni 2020 gesetzt.
Aufgrund des Geschäftsführerwechsels bei der AWO AJS gGmbH wurde nochmals schriftlich deutlich darauf hingewiesen, dass jegliche Verzögerung der Angelegenheit nicht mehr toleriert wird.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass zunächst die Wirksamkeit der Verträge geklärt werden musste. Im Hinblick auf den Ersatzneubau waren Vertragsanpassungen erforderlich.
Durch den neuen Vorschlag der AWO AJS gGmbH -Mietvertrag- und die damit verbundene unangemessene Mietforderung, wurde um neue Vorschläge gebeten. Nachdem diese Vorschläge nicht kamen, wurde eine Frist zum 29. Juni 2020 zur finalen Rückäußerung gesetzt.
Dass Sie mit der Unterbringung in der Notunterkunft unzufrieden sind, steht außer Frage. Außer Frage steht aber auch, dass wir nicht als Stadt und nicht auch zulasten der Eltern unbotmäßige Forderungen der AWO AJS gGmbH akzeptieren können.
Nach dem Wechsel der Geschäftsführung in der AWO AJS gGmbH haben wir Anhaltspunkte, dass wir nicht einen langwierigen Rechtsstreit führen müssen, der weder Ihnen noch Ihren Kindern etwas bringt, sondern, dass sich nunmehr kurzfristig eine Lösung abzeichnen wird.
2.
Bezüglich des Schimmels war es erforderlich die AWO AJS gGmbH als Betreiber unter Fristsetzung aufzufordern, den Schimmel (Speiseeinahmeraum im Haus 1) zu beseitigen.
Mit E-Mail vom 18. Juni 2020 haben wir von der AWO AJS gGmbH den neuesten Prüfbericht des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz zur mikrobiellen Belastung der Innenraumluft erhalten. Festgestellt wurde, dass es keinen Hinweis auf eine Schimmelpilzbelastung gibt.
3.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass wir den Ersatzneubau vorantreiben, die Schimmelpilzproblematik weiter im Auge behalten. Bezüglich der von Ihnen angeführten weiteren Missstände, werden wir mit dem Betreiber versuchen eine angemessene Lösung zugunsten der Kinder zu erreichen.
Wir haben schon den Landkreis zum Einen als Träger der öffentlichen Jugendhilfe, zum Anderen als Eigentümer der ehemaligen Grundschule um Unterstützung gebeten.
Am heutigen Tage fand auf Bitten der Vorsitzenden der Landeselternvertretung ein Informationsgespräch zum Sachstand statt.
Selbstverständlich stehe ich, auch für Sie, zu einem Gespräch bereit.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Mit freundlichen Grüßen
Häßler
Bürgermeister
Hinweis kn
Hier geht es zum Text des offenen Briefs des Elternbeirats;
Eltern der AWO Kita Bienchen Heldrungen brauchen Hilfe
Autor: khhSehr geehrte Damen und Herren des Elternbeirates,
Ihren offenen Brief in den Kyffhäuser Nachrichten habe ich zur Kenntnis genommen. Ihre Forderung, dass die AWO Kita "Bienchen" in Heldrungen nicht länger mehr in der Notunterkunft der ehemaligen Grundschule betrieben wird und dass sich die Parteien auf eine Lösung verständigen müssen, ist eine zu Recht erhobene Forderung.
Zunächst möchte ich Ihnen kurz den Sachverhalt schildern:
1.
Zwischen der Stadt Heldrungen und der AWO AJS gGmbH wurde zum Einen ein Erbbaurechtsvertrag (2004) zur Errichtung einer Kindertagesstätte und zum Anderen ein Betreibervertrag abgeschlossen. Ende 2017 konnte die Kindertagesstätte nicht mehr auf dem Erbbaugrundstück betrieben werden und musste in die ehemalige Grundschule umziehen.
Nach meiner Wahl zum Bürgermeister am 01. Juni 2019 habe ich zur rechtlichen Lösung dieses Problems, noch im Juni 2019, Herrn Rechtsanwalt Professor Kupfrian, Erfurt beauftragt.
Die Kommunalaufsicht des Landkreises war seit April 2019 der Ansicht, dass der Erbbaurechtsvertrag und der Betreibervertrag unwirksam sind. Erst Ende September 2019 konnte Einvernehmen mit dem Landkreis erzielt werden, dass die Verträge wirksam sind.
Um den Ersatzneubau der Kindertageseinrichtung auf dem Erbbaugrundstück zu realisieren, mussten der Erbbaurechtsvertrag und der Betreibervertrag angepasst werden. Im Dezember 2019 lagen die überarbeiteten Entwürfe vor.
Am 16. Januar 2020 gab es hierzu ein Gespräch zwischen der Stadt und der AWO AJS gGmbH.
Die AWO AJS gGmbH unterbreitete den Vorschlag, dass sie das Erbbaurechtsgrundstück erwirbt, die Kindertageseinrichtung neu errichtet und ein Mietvertrag über 30 Jahre abgeschlossen wird. Der Mietzins sollte aus den Kosten des Neubaus, den bestehenden Schuldsummen, dem Abbruch des bestehenden Gebäudes, der Grundplatte und den Erwerbskosten des Grundstückes bestehen.
Der Vorschlag der AWO AJS gGmbH hätte bedeutet, dass die Stadt an die AWO AJS gGmbH anstelle von bisher 30.000 € pro Jahr 170.000 € zahlt. Dass ein solcher Vorschlag nicht annehmbar ist, liegt auf der Hand. Es ist nicht ersichtlich, warum die Stadt die vollständigen Kosten des Ersatzneubaus und des Abbruchs über die Mietzahlungen zu tragen hätte.
Ein solcher Vorschlag hätte nicht nur den städtischen Haushalt belastet, sondern auch zu einem erheblichen Anstieg der Elternbeiträge geführt. Der Vorschlag wurde daher zurückgewiesen und um einen neuen angemessenen Vorschlag gebeten.
Da ein solcher Vorschlag von der AWO AJS gGmbH nicht unterbreitet wurde, wurde die AWO AJS gGmbH im Juni 2020 aufgefordert sich zu den Verpflichtungen des Erbbaurechtsvertrages -Wiederaufbau einer vergleichbaren Kindertageseinrichtung innerhalb angemessener Frist - zu bekennen. Dem Vorschlag einen Mietvertrag abzuschließen wurde näher getreten, jedoch mit dem Hinweis, dass sich die bisherigen Kosten nicht zulasten der Stadt und der Eltern erhöhen dürfen.
Eine Frist zur Rückantwort wurde zum 29. Juni 2020 gesetzt.
Aufgrund des Geschäftsführerwechsels bei der AWO AJS gGmbH wurde nochmals schriftlich deutlich darauf hingewiesen, dass jegliche Verzögerung der Angelegenheit nicht mehr toleriert wird.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass zunächst die Wirksamkeit der Verträge geklärt werden musste. Im Hinblick auf den Ersatzneubau waren Vertragsanpassungen erforderlich.
Durch den neuen Vorschlag der AWO AJS gGmbH -Mietvertrag- und die damit verbundene unangemessene Mietforderung, wurde um neue Vorschläge gebeten. Nachdem diese Vorschläge nicht kamen, wurde eine Frist zum 29. Juni 2020 zur finalen Rückäußerung gesetzt.
Dass Sie mit der Unterbringung in der Notunterkunft unzufrieden sind, steht außer Frage. Außer Frage steht aber auch, dass wir nicht als Stadt und nicht auch zulasten der Eltern unbotmäßige Forderungen der AWO AJS gGmbH akzeptieren können.
Nach dem Wechsel der Geschäftsführung in der AWO AJS gGmbH haben wir Anhaltspunkte, dass wir nicht einen langwierigen Rechtsstreit führen müssen, der weder Ihnen noch Ihren Kindern etwas bringt, sondern, dass sich nunmehr kurzfristig eine Lösung abzeichnen wird.
2.
Bezüglich des Schimmels war es erforderlich die AWO AJS gGmbH als Betreiber unter Fristsetzung aufzufordern, den Schimmel (Speiseeinahmeraum im Haus 1) zu beseitigen.
Mit E-Mail vom 18. Juni 2020 haben wir von der AWO AJS gGmbH den neuesten Prüfbericht des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz zur mikrobiellen Belastung der Innenraumluft erhalten. Festgestellt wurde, dass es keinen Hinweis auf eine Schimmelpilzbelastung gibt.
3.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass wir den Ersatzneubau vorantreiben, die Schimmelpilzproblematik weiter im Auge behalten. Bezüglich der von Ihnen angeführten weiteren Missstände, werden wir mit dem Betreiber versuchen eine angemessene Lösung zugunsten der Kinder zu erreichen.
Wir haben schon den Landkreis zum Einen als Träger der öffentlichen Jugendhilfe, zum Anderen als Eigentümer der ehemaligen Grundschule um Unterstützung gebeten.
Am heutigen Tage fand auf Bitten der Vorsitzenden der Landeselternvertretung ein Informationsgespräch zum Sachstand statt.
Selbstverständlich stehe ich, auch für Sie, zu einem Gespräch bereit.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Mit freundlichen Grüßen
Häßler
Bürgermeister
Hinweis kn
Hier geht es zum Text des offenen Briefs des Elternbeirats;
Eltern der AWO Kita Bienchen Heldrungen brauchen Hilfe