Mi, 19:22 Uhr
24.06.2020
Meldung aus der Wirtschaftswelt
Zum Thema Mietschulden
Am 30. Juni 2020 laufen die Regelungen, die die Bundesregierung zum Schutz der Mieter*innen auf den Weg gebracht hat, aus. Hierzu erklärt Michael Rudolph, Vorsitzender des DGB Hessen-Thüringen:...
Die Corona-Krise ist noch nicht zu Ende. Viele Menschen sind weiterhin, z.B. aufgrund von Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit, von erheblichen Einkommensverlusten betroffen und können daher ihre Miete nicht oder nur zum Teil bezah-len. Der DGB fordert daher, dass der Kündigungsschutz aufgrund Corona-bedingter Mietausfälle mindestens bis September 2020 verlängert wird.
Gleichzeitig kritisiert der DGB, dass die Mietschulden bis zum 31. Juni 2022 lediglich gestundet werden und mit Zinsen zurückbezahlt werden müssen. Damit Mieterinnen und Mieter, die ihre Mietschulden bis dahin nicht begleichen können, vor Kündigung geschützt sind, müssten diese besser finanziell unterstützt werden. Hierzu muss der Zugang zu Wohngeld und Kosten der Unterkunft erleichtert werden.
Für Beschäftigte in Sammelunterkünften – etwa aus den Bereichen Logistik, Fleischindustrie, Baugewerbe und Landwirtschaft - ist die Gefahr, sich mit dem Corona-Virus anzustecken, aufgrund der beengten und schlechten Wohnverhältnisse besonders hoch. Michael Rudolph: Der DGB fordert eine Landesverordnung, die es den Arbeitsschutzbehörden ermöglicht, die Abstands- und Hygienestandards nicht nur in den Arbeitsstätten, sondern auch in Unterkünften zu kontrollieren und Verstöße wirksam zu sanktionieren. Die Verordnung muss insbesondere auch private Unterkünfte von Drittanbietern umfassen. Das Personal in den Arbeitsschutzbehörden muss aufgestockt werden. Nur dadurch können weitere Corona-Hotspots vermieden werden.
Michael Rudolph: Wir sprechen uns auch dafür aus, dass ein Mietendeckel in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten für zunächst fünf Jahre eingeführt wird, um den Mieterinnen und Mietern eine Atempause zu verschaffen. Die Atempause muss für mehr öffentliche Investitionen in den sozialen Wohnungsbau genutzt werden. Die rot-rot-grüne Landesregierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, die Einführung eines Mietendeckels zu prüfen.
Reiner Sörgel
EVG/DGB
Autor: khhDie Corona-Krise ist noch nicht zu Ende. Viele Menschen sind weiterhin, z.B. aufgrund von Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit, von erheblichen Einkommensverlusten betroffen und können daher ihre Miete nicht oder nur zum Teil bezah-len. Der DGB fordert daher, dass der Kündigungsschutz aufgrund Corona-bedingter Mietausfälle mindestens bis September 2020 verlängert wird.
Gleichzeitig kritisiert der DGB, dass die Mietschulden bis zum 31. Juni 2022 lediglich gestundet werden und mit Zinsen zurückbezahlt werden müssen. Damit Mieterinnen und Mieter, die ihre Mietschulden bis dahin nicht begleichen können, vor Kündigung geschützt sind, müssten diese besser finanziell unterstützt werden. Hierzu muss der Zugang zu Wohngeld und Kosten der Unterkunft erleichtert werden.
Für Beschäftigte in Sammelunterkünften – etwa aus den Bereichen Logistik, Fleischindustrie, Baugewerbe und Landwirtschaft - ist die Gefahr, sich mit dem Corona-Virus anzustecken, aufgrund der beengten und schlechten Wohnverhältnisse besonders hoch. Michael Rudolph: Der DGB fordert eine Landesverordnung, die es den Arbeitsschutzbehörden ermöglicht, die Abstands- und Hygienestandards nicht nur in den Arbeitsstätten, sondern auch in Unterkünften zu kontrollieren und Verstöße wirksam zu sanktionieren. Die Verordnung muss insbesondere auch private Unterkünfte von Drittanbietern umfassen. Das Personal in den Arbeitsschutzbehörden muss aufgestockt werden. Nur dadurch können weitere Corona-Hotspots vermieden werden.
Michael Rudolph: Wir sprechen uns auch dafür aus, dass ein Mietendeckel in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten für zunächst fünf Jahre eingeführt wird, um den Mieterinnen und Mietern eine Atempause zu verschaffen. Die Atempause muss für mehr öffentliche Investitionen in den sozialen Wohnungsbau genutzt werden. Die rot-rot-grüne Landesregierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, die Einführung eines Mietendeckels zu prüfen.
Reiner Sörgel
EVG/DGB