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So, 14:09 Uhr
20.09.2020
nachrüsten oder austauschen

Alte Kaminöfen: Stichtag beachten

Alte Kaminöfen geben neben Wärme auch Feinstaub ab. Neue Feuerstätten hingegen verbrennen effizienter als alte Kaminöfen. Ab dem Jahr 2021 müssen vor 1995 eingebaute Öfen mit Feinstaubfiltern nachgerüstet, komplett ausgetauscht oder außer Betrieb genommen werden. Für ältere Anlagen gilt diese Vorgabe schon länger...

Darüber hinaus können Gemeinden und Kommunen je nach Luftqualität Betriebsverbote für Feuerstätten aussprechen. „Bei einer Neuanschaffung sollte daher auf eine gute Energieeffizienz geachtet werden“, rät Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen.

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Sparsame Kaminöfen erreichen die Energieeffizienzklasse A+. Die effizientesten Pelletöfen erreichen sogar A++.

Verbraucher können selbst auf die Feinstaubemission Einfluss nehmen, indem sie:
  • nur unbehandeltes Brennholz verwenden,
  • gut abgelagertes, trockenes Brennholz nutzen,
  • geeigneten Anzünder verwenden und
  • auf sehr hohe Raumtemperaturen verzichten.

Wenn Holz als Brennstoff für eine komplette Heizanlage verwendet werden soll, eignen sich Holzpellets am besten, da sie erheblich weniger Feinstaubemissionen erzeugen. Außerdem werden Holzpellet-Anlagen mit bis zu 45 Prozent Zuschüssen gefördert.

Mit Brennholz zu heizen, ist häufig teurer als gedacht. Der Brennstoff ist zwar meist preiswerter als Erdgas oder Heizöl, aber Kamine und Öfen haben oft höhere Wärmeverluste, da sie den Brennstoff schlechter ausnutzen. Ob es sich lohnt, eine Holzfeuerstätte an das zentrale Heizungsnetz anzuschließen, muss im Einzelfall geklärt werden. Weitere Empfehlungen zum Einbau einer Holzfeuerstätte geben die Energieberater der Verbraucherzentrale. Ein Termin für ein persönliches Beratungsgespräch kann unter Tel. 0800 809 802 400 oder unter Tel. (0361) 555140 (beide kostenfrei) vereinbart werden.

Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale ist ein Projekt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind die Beratungen in Thüringen kostenfrei.
Autor: red

Kommentare
Mikosch
20.09.2020, 17.18 Uhr
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist ...
Interessanter Artikel! Aber wer ist für die Überprüfung zuständig?
Sagen sie jetzt aber bitte nicht: Der SCHORNSTEINFEGER. Dieser kann nur überprüfen, wenn er Zutritt zu den diversen "Müllverbrennungsanlagen" bekommt. Und das ist leider nicht die Regel. Da gibt es Zeitgenossen, die haben (angeblich)seit Jahren keinem Schornsteinfeger mehr Zutritt gewährt. Sie sind einfach zu dem Zeitpunkt nicht da und das so lange, bis die Dinge sich von selbst erledigt haben. Vielleicht kann ja ein Fachmann etwas dazu sagen?
Demnächst kommt ja wieder das entsprechende Wetter und die "Öfen" werden angeheizt. Dann ist der Gestank zuweilen unerträglich; teilweise schlimmer als zu Kohle-Zeiten.
Zebra
20.09.2020, 21.06 Uhr
Rauchende Schlote
Nach der Wende hatte sich bei uns die Luftqualität nach und nach verbessert. Leider sind die Zeiten schon seit Jahren vorbei. Statt durch VEB Schornsteine werden wir nun vom lieben Nachbarn mit Dreckluft tyrannisiert. Selbst Nachts kann man kein Fenster mehr öffnen. Leider ist bei vielen Zeitgenossen noch nicht angekommen, das Umweltschutz in den eigenen vier Wänden beginnt . Von Rücksichtnahme mal ganz abgesehen. Hoffentlich bleibt es das ganze Jahr warm...
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