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Di, 00:44 Uhr
22.09.2020
Meldung aus dem Gesundheitswesen

Dauerrezept als Dauerbaustelle zu Lasten der Betroffenen

Wiederholungsverordnungen für chronisch kranke Menschen kommen nicht in der Praxis an, auch in Sondershausen nicht, wie kn erfahren hat. Dazu diese Meldung der Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)...

Seit März 2020 sollen chronisch Kranke durch die Möglichkeit eines Dauerrezepts einfacher und mit weniger Arztbesuchen an ihre Medikamente kommen. Das sieht die vom Gesetzgeber eingeführte Wiederholungsverordnung vor. Doch in der Beratungspraxis registriert die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) auch ein halbes Jahr später noch, dass die auf diese Weise beabsichtigte vereinfachte Versorgung ausgebremst wird.

Die gesondert gekennzeichneten Dauerrezepte für das gleiche Medikament ermöglichen es Patienten mit chronischer Erkrankung, das entsprechende Medikament nach erstmaliger Verordnung durch den Arzt noch bis zu drei weitere Male ohne weitere Verordnung direkt in der Apotheke abzuholen. Die Regelung soll zu Erleichterungen für Arzt und Patienten führen, nicht aber medizinisch notwendige Arztbesuche ersetzen. Verabschiedet wurde die Wiederholungsverordnung im Rahmen des Masernschutzgesetzes im November 2019, in Kraft getreten ist es zum 1. März 2020. Das Wiederholungsrezept gilt für verschreibungspflichtige Humanarzneimittel und kann von gesetzlich und privat Versicherten in Anspruch genommen werden.

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Je nach Packungsgröße kann das Dauerrezept beispielsweise für eingestellte chronisch Herzkranke einen Zeitraum bis zu einem Jahr abdecken (Packungsgröße N3) und den zuvor in jedem Quartal erforderlichen Kontakt mit der Arztpraxis nur zur Ausstellung einer Verordnung entbehrlich machen. Denn wenn eine Packung verbraucht ist, kann der Nachschub ohne Besuch in der Arztpraxis unkompliziert direkt aus der Apotheke am Ort oder auch im Versandhandel bezogen werden. Somit eignet sich das Wiederholungsrezept insbesondere für gut eingestellte chronisch kranke Patienten, bei denen eine Therapiekontrolle beim verordnenden Arzt nicht alle drei Monate notwendig ist.

Auf konkrete Ausführungsbestimmungen hat der Gesetzgeber für das Dauerrezept allerdings verzichtet – und solange sich der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband nicht auf ein Vorgehen verständigt haben, bleibt das Gesetz offenbar weitgehend folgenlos. „Was vom Gesetzgeber als Erleichterung für Versicherte und auch als Entlastung für Praxen geplant war, erweist sich ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes weiterhin als Dauerbaustelle; das Gesetz läuft offensichtlich ins Leere“, sagt UPD-Geschäftsführer Thorben Krumwiede.


Nach den Worten von Johannes Schenkel, ärztlicher Leiter der UPD, wird aus der Beratungspraxis aber immer noch häufig deutlich, warum der Gesetzgeber das Dauerrezept auf den Weg gebracht hat: „Immer wieder klagen Ratsuchende, dass sie Schwierigkeiten haben, an ein Folgerezept zu kommen – sowohl beim Facharzt, als auch beim Hausarzt. Der Zugang ist unter anderem durch lange Anfahrtswege und Probleme in der Koordination zwischen Fach- und Hausarzt erschwert. Das ist für die Betroffenen belastend. Gerade wenn Kontrolltermine bei gutem Krankheitsverlauf nur in großen Abständen stattfinden müssen, könnte die Wiederholungsverordnung die Versorgung deutlich vereinfachen. Praxisbesuche alleine zum Ausstellen einer Folgeverordnung sind oft eine unnötige Belastung für chronisch kranke Menschen.“

Hinweis kn

Bürger von Sondershausen hatten kn bereits aufgefordert, über dieses Thema einen Bericht zu schreiben!


Über die UPD

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) mit Sitz in Berlin ist eine gemeinnützige Einrichtung. Sie berät im gesetzlichen Auftrag Ratsuchende zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen. Außerdem weist sie auf Basis der Beratungserfahrung gegenüber Politik, Öffentlichkeit und Entscheidungsträgern auf Probleme im Gesundheitswesen hin. Die Beratung ist auf allen Wegen kostenfrei.

Das Beratungsteam ist online über die UPD-Homepage, per Post oder telefonisch an 80 Stunden in der Woche unter der Telefonnummer 0800 011 77 22 (montags bis freitags von 8.00 bis 22.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr) erreichbar. Darüber hinaus erreichen Ratsuchende die Beratung über eine der regionalen Beratungsstellen in 30 Städten oder eines der drei UPD-Beratungsmobile, die regelmäßig mehr als 100 weitere Städte besuchen. Weitere Informationen auch zu den fremdsprachlichen Beratungsangeboten auf: www.patientenberatung.de

Autor: khh

Kommentare
DonaldT
22.09.2020, 08.42 Uhr
Dauerrezept als Dauerbaustelle
Fragt sich nur, welche Dauerrezepte nicht angekommen, bei wem mal wieder gesparrt wird und für wen gespart wird.

Die UPD weist konkret auf femdsprachliche Beratungen hin!
Deutschland als Wohlfühlland, aber nur für "Flüchtlinge", die ja alle hochqualifizierte Fachkräfte sind.

Selbst erlebt:
" arbeiten müssende Niichtdeutsche, haben sich krank schreiben lassen - wegen Stress!
Klar, mit Drogenverkauf verdient man leichter und schneller, zumal man ja, sollte eine Festnahme erfogen, am nächsten Tag wieder draussen ist.
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