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Do, 09:32 Uhr
24.09.2020
Meldungen aus dem Landratsamt

Rechtsform für Gelände am Kyffhäuser

Thema gestern im Kreistag war ein Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung der Gründung einer bürgerlich-rechtlichen Stiftung am Kyffhäuser...


Der Kreistag beschloss, bei einer Enthaltung, die Kreisverwaltung mit der Vorbereitung der Gründung einer bürgerlich-rechtlichen Stiftung am Kyffhäuser zu beauftragen und alle hierfür erforderlichen Maßnahmen vorzubereiten und dem Kreistag im Entwurf vorzulegen. Der Kreisausschuss, der Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft, Umwelt, Tourismus und Infrastruktur sowie der Kreistag sind regelmäßig und qualifiziert über den jeweils aktuellen Bearbeitungsstand und die kommenden Teilschritte zu informieren.

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind-Schneider (SPD)

Die Weiterentwicklung der Kyffhäuser-Burganlagen mit Kaiser-Wilhelm-Denkmal sowie deren Umfeld gehört zu den zentralen Aufgaben, die sich der Kyffhäuserkreis für die kommen-den Jahre gestellt hat. Hierzu wurde ein Gesamtkonzept entwickelt, welches in einem mehr-stufigen Bürgerbeteiligungsverfahren evaluiert wurde. Am 16. Mai 2019 hat der Kreisausschuss hierzu einen Grundsatzbeschluss gefasst, dem weitere Beschlüsse und Maßnahme zur schrittweisen Umsetzung des Gesamtkonzeptes folgten.

Unter Punkt 7 des Grundsatzbeschlusses ist die Kreisverwaltung zur Erarbeitung eines nachhaltigen Betreiberkonzeptes und zur Betrachtung der künftigen Rechtsform am Denkmal aufgefordert. Diese Entscheidung gründet sich auch auf der Zielstellung, die Grundstücke am Denkmal zusammenzuführen und damit eine wichtige Voraussetzung für die geplanten Investitionen zu schaffen
.
Am 28. April 2020 wurde schließlich ein Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung und Gründung einer geeigneten Rechtsform für die langfristige Betreibung des Kyffhäuserareals zu finden sowie einen Rechtsformvergleich durch eine geeignete Kanzlei vornehmen zu lassen, um die Basis für die investive und konzeptionelle Weiterentwicklung der Kyffhäuser-Burganlagen mit Kaiser-Wilhelm-Denkmal zu schaffen.

Die Kreisverwaltung hat zur Umsetzung des Beschlusses zahlreiche Gespräche und Konsul-ationen mit der Gemeinde Kyffhäuserland, vergleichbaren Einrichtungen in Thüringen und Deutschland, Fachanwaltskanzleien, Steuerberatern sowie mit den zuständigen Mitarbeitern im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales gehabt. Unter Berücksichtigung des vorliegenden Rechtsformvergleiches schlägt die Kreisverwaltung die Gründung einer bürgerlich-rechtlichen Stiftung am Kyffhäuser vor und empfiehlt dem Kreistag, die hierfür erforderlichen Dokumente erarbeiten zu lassen.


Aus der Diskussion:

Stefan Schard (CDU) forderte die Kreisverwaltung auf, bei der Umsetzung klar regeln, wie die Betreibung des Kyffhäuserareals erfolgen soll

Joachim Kreyer (CDU): Eine Stiftung ist schwer wieder aufzulösen. Was sagt die Stiftungsaufsicht, wenn es zu einer Rücküberweisung der Flächen kommen soll.
Antwort Hochwind-Schneider: Das Ganze soll in Form eines Erbbaupachtvertrages geregelt werden.

Die Fragen von Wolfgang Koenen (Die Linke) und Holm Suffa (AfD) gingen in die gleiche Richtung, wer sollen die Stifter sein
Antwort Hochwind-Schneider: Bisher steht nur der Landkreis fest. Die anderen Stifter müssen noch gefunden und bestimmt werden.

Knut Hoffmann (CDU): Er informierte als Kreistagsmitglied und Bürgermeister der Gemeinde Kyffhäuserland. Im Gemeinderat wurde das Thema ausgiebig diskutiert. Es gab Konsens, dass so eine Stiftung die richtig Rechtsform sei.

Mario Merten (Freie Wähler): Auch die Barbarossahöhle soll durch die Gemeinde Rottleben in Form einer Stiftung geführt werden.

Abschließend sagte Landrätin Hochwind-Schneider, bei diesem Beschluss geht es erst um die Vorarbeiten. Zum eigentlichen Stiftungsbeschluss wird der Kreistag gesondert entscheiden. Sie informierte mit Genugtuung, dass das Kyffhäuserdenkmal im Juli mit 27.000 Besuchern sehr stark besucht war.
Autor: khh

Kommentare
Mueller13
24.09.2020, 12.03 Uhr
Gedanken zur Stiftung am Kyffhäuser I
Dann will der Eine, der sich gestern in diesem Punkt enthalten hat, sein Abstimmungsverhalten begründen.

Ich kann zum jetzigen Zeitpunkt schlichtweg nicht einschätzen, ob der eingeschlagene Weg der richtige ist. Jedem der dafür gestimmt hat, halte ich zugute, dass mit diesem Beschluss erstmal nur die Vorbereitungen zur Gründung einer Stiftung getroffen werden.

In der EINZIGEN vorbereitenden Sitzung (gemeinsamer Wirtschafts- und Kreisausschuss) wurde letztendlich nur die Stiftung besprochen, die anderen Gesellschaftsformen maximal erwähnt.

Die vorgebrachten Bedenken und Anmerkungen waren:
- was passiert im (GAU) Insolvenzfall der Stiftung mit dem Stiftungsvermögen?
- ist die private bürgerliche Stiftung wirklich geeignet (Herr Steinmetz hatte hier massive Bedenken aufgeführt)?
- wie ist die Einflussnahme des Souveräns (des Bürgers) auf das Geschehen am Denkmal gewährleistet?

Diese Punkte wurden erstmal nur gesammelt, aber nicht geklärt. Trotzdem kam es zu der Beschlussvorlage im Kreistag. Ich will auch nicht ausschließen, dass die Stiftung der richtige Weg ist, nur sollten wir uns über die Konsequenzen bewusst sein und wir sollten die oben aufgeführten Punkte klären. Und dies in meinen Augen bitte ehe wir über diesen Antrag zur Vorbereitung einer Gründungsstiftung vorgelegt bekommen. Wir haben die letzten 30 Jahre mit dem derzeitigen Konstrukt gelebt, da wäre es auf einen Monat, verbunden mit einer ordentlichen Öffentlichkeitsarbeit auch nicht mehr angekommen.

Als Bürger (und gewählter Vertreter) muss uns klar sein: gründen wir die Stiftung und bringen wir das Denkmal und die Grundstücke in diese Gesellschaft ein, verlieren wir die Einflussnahme auf das Konstrukt. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen staatlichen Rechtsaufsicht, die die Handlungsbefugnisse der Stiftungsorgane beschränkt, löst sich die Stiftung mit Errichtung vollständig von den Stiftern. Diese werden damit in der Stiftung in jeder Hinsicht „rechtlos“. Soweit der Stifter keine Regelungen im Stiftungsgeschäft und der Stiftungssatzung trifft, läuft er damit Gefahr, jeglichen Einfluss auf „seine“ Stiftung zu verlieren.
Mueller13
24.09.2020, 12.15 Uhr
Gedanken zur Stiftung am Kyffhäuser II
An dieser Stelle (Stiftungssatzung und Stiftungsorgane) müssen die Abgeordneten (und berufene Bürger) sehr genau hinschauen, damit uns die Einflussnahme nicht völlig entgleitet. Das Nationaldenkmal darf seinen grundlegenden Charakter nicht verlieren.

Zsfg: Mit den vorhandenen Informationen (eine Sitzung, die zu 95% die Stiftung beleuchtete), den nicht ausgeräumten Fragen, den nicht vorhandenen Gerüst für Stiftungssatzung und Stiftungsorgane habe ich mich schlichtweg nicht in der Lage gesehen, ein Votum für oder gegen diesen Antrag abzugeben.
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