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Sa, 07:00 Uhr
23.01.2021
Ein Blick in die Statistik

Mikrozensus: 10.000 Haushalte werden befragt

Wie leben alleinerziehende Mütter und Väter? Wie ist die Lebenssituation älterer Menschen? Wie entwickelt sich die Anzahl der Familien und anderer Lebensformen? Wie steht es um die Erwerbssituation der Bevölkerung? Diese und andere Fragen beantwortet der Mikrozensus, der jetzt auch in Thüringen wieder ansteht...

Antworten auf solche und andere Fragen, die die Bevölkerungs-, Haushalts- und Familienstruktur, den Arbeitsmarkt sowie die soziale und wirtschaftliche Lage der Gesellschaft betreffend, gibt der Mikrozensus, die jährliche repräsentative Haushaltsbefragung in Deutschland.

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Auch im Jahr 2021 wird wieder im Durchschnitt 1 Prozent der Bevölkerung befragt. Das sind in Thüringen über das Jahr verteilt rund 10 000 Haushalte. Die Auswahl der Haushalte erfolgt nach einem objektiven mathematisch-statistischen Zufallsverfahren. Für die ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht, und zwar für vier aufeinander folgende Jahre.

Die geforderte Teilnahme an der Mikrozensus-Befragung ist in dieser Zeit nicht einfach zu tragen. Dennoch bittet das Landesamt für Statistik um Mitarbeit, auch und gerade in der derzeitigen Ausnahmesituation. Die Auskunft sei wichtig, um die aktuelle Lage der privaten Haushalte in Thüringen abzubilden.

Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Mikrozensusgesetz ist die Rechtsgrundlage der Befragung. Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik sind der Datenschutz und die Geheimhaltung persönlicher Daten umfassend gewährleistet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.

Was erwartet die ausgewählten Haushalte?
Die Befragung zum Mikrozensus erfolgt in der Regel persönlich durch Erhebungsbeauftragte, während der durch COVID-19 bedingten Ausnahmesituation jedoch grundsätzlich telefonisch. Die Kontaktaufnahme des Erhebungsbeauftragten wird dem Haushalt durch ein Schreiben des Thüringer Landesamtes für Statistik (TLS) vorher schriftlich angekündigt. Die Interviewer wurden vom Thüringer Landesamt für Statistik ausgesucht, verpflichtet und geschult.

Wer eine Anfrage erhält, kann sich durch einen Ausweis, der die Zugehörigkeit zum TLS bestätigt, legitimieren. Wenn der Haushalt es wünscht, kann er alternativ einen Fragebogen selbst ausfüllen oder an der Befragung online teilnehmen.

In diesem Jahr ist der Erhebungsteil zur Internetnutzung hinzugekommen. Dieser umfasst z. B. Fragen zu Art, Häufigkeit, Zweck sowie möglichen Bedenken bei der Nutzung des Internets. Die Angaben werden innerhalb der Europäischen Union einheitlich erhoben.
Weiterführende Informationen rund um den Mikrozensus, Antworten auf häufig gestellte Fragen und Videos zum Mikrozensus selbst sowie der Online-Erhebung sind unter folgendem Link: statis- tik.thueringen.de/mikrozensus oder www.mikrozensus.de zu finden.
Autor: red

Kommentare
EsJay7
23.01.2021, 10.14 Uhr
Ernste Sache
die man auf jeden Fall machen sollte, wenn man zu den Auserwählten gehört.
Hatte selbst in den letzten Jahren teilnehmen müssen und aus verschiedenen Gründen in einem Jahr vergessen fristgerecht die Unterlagen einzureichen. Das Ende vom Lied war ein Bußgeldbescheid von über 280,-€

Da kann man Widerspruch einlegen, wie man möchte. Am Ende steht das Finanzamt vor der Tür und holt sich das Geld
Wolfi65
23.01.2021, 11.20 Uhr
Genau
Und bei Nichteintreibbarkeit des Geldes tritt dann die Pfändung von Wohneigentum oder die Ersatzfreiheitsstrafe.
Alles fällt Corana zum Opfer, aber solche Elemente und Institutionen überleben noch den Atomkrieg.
N. Baxter
23.01.2021, 12.22 Uhr
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