eic kyf msh nnz uhz tv nt
Do, 10:01 Uhr
13.05.2021
Informationen der Verbraucherzentrale

Was tun, wenn der Energieanbieter nicht auszahlt?

Wenn auf der Gas- oder Stromrechnung ein Guthaben steht, muss der Anbieter das Geld auszahlen. Das gilt auch für Guthaben aus einem Bonus. Darauf weist die Verbraucherzentrale Thüringen hin...

Ein Guthaben aus der Jahresrechnung muss der Energieanbieter unverzüglich und vollständig erstatten. „Spätestens mit der nächsten Abschlagsforderung muss das Guthaben verrechnet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Guthaben durch einen Bonus oder durch zu viel bezahlte Abschläge zustande gekommen ist“, sagt Claudia Kreft, Fachberaterin für Energie- und Baurecht der Verbraucherzentrale Thüringen.

Anzeige symplr
Ist das Guthaben höher als der nächste Abschlag, muss die Differenz spätestens bei Fälligkeit des Abschlags ausgezahlt oder auf das Bankkonto des Verbrauchers überwiesen werden. „Eine bloße Gutschrift auf dem Kundenkonto des Unternehmens genügt nicht“, so Claudia Kreft.

Anbieter schriftlich zur Auszahlung auffordern
Bleibt die Zahlung aus, müssen Kunden den Gas- oder Stromanbieter schriftlich auffordern, das Guthaben spätestens mit der nächsten Abschlagszahlung zu verrechnen und den Restbetrag unverzüglich auszuzahlen. Hat diese Aufforderung keinen Erfolg, können berechtigte Guthaben durch ein Mahnverfahren eingetrieben werden.

„Läuft Ihr Vertrag noch weiter, müssen Sie nicht darauf warten, dass der Anbieter die Guthaben verrechnet. Das können Sie selbst tun. Senken Sie die folgenden Abschläge, bis das gesamte Guthaben aufgebraucht ist. Dem Energieanbieter müssen Sie allerdings ausdrücklich mitteilen, dass Sie so vorgehen“, rät Claudia Kreft. Zur Beweissicherung solle dies am besten schriftlich mit Nachweis, also etwa per Einschreiben geschehen. Die Verbraucherzentrale kann Ratsuchende bei der Formulierung des Schreibens unterstützen.

Abschläge sollten nach Guthaben sinken
Stammt das Guthaben aus überzahlten Abschlägen, müssen zukünftige Abschlagszahlungen entsprechend geringer ausfallen. Denn Abschläge sind entsprechend dem tatsächlichen Verbrauch des letzten Abrechnungszeitraums zu berechnen. „Bietet der Energieanbieter dies nicht von sich aus an, sollten Sie den Abschlag selbst neu berechnen und eine nachträgliche Anpassung einfordern“, so die Expertin.

Bei Bonus-Tarifen besonders genau prüfen
Für die Auszahlung eines Bonus gelten dieselben Regeln wie für Guthaben. Aus dem Beratungsalltag weiß Claudia Kreft, dass einige Anbieter nur zahlen, wenn sie dazu aufgefordert werden - selbst wenn die Bedingungen für den Bonus erfüllt sind. Zudem seien manche Rechnungen intransparent. Die Verbraucherschützerin rät deshalb, bei Bonus-Tarifen die Jahresrechnung besonders gründlich zu überprüfen.
Autor: red

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr