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Di, 15:03 Uhr
19.10.2021
Landratsamt Kyffhäuserkreis:

Aktuelle Hinweise zur neuen Allgemeinverfügung

Aufgrund mehrerer Nachfragen möchten das Landratsamt nochmals Hinweise zur aktuellen Allgemeinverfügung der Behörde geben...

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Die Vorlage eines negativen Testergebnisses (3G-Regelung) nach § 10 Abs. 1 oder 3 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO ist erforderlich:
  • bei öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bei Überschreiten von mehr als 50 Personen
  • bei nichtöffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bei Überschreiten von mehr als 20 Personen


Öffentliche Veranstaltungen sind genehmigungspflichtig:
  • unter freiem Himmel bei mehr als 300 Teilnehmern
  • in geschlossenen Räumen bei mehr als 150 Teilnehmern

In der aktuellen Allgemeinverfügung vom 18. Oktober wurde keine Teilnehmerbegrenzung für die o.g. Veranstaltungen festgelegt.
Autor: red

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