Fr, 10:22 Uhr
26.11.2021
Jobcenter Kyffhäuserkreis
Ab Montag 2G-Regel für persönliche Gespräche
Das Jobcenter Kyffhäuserkreis bleibt auch in Zeiten hoher Infektionszahlen weiterhin geöffnet. In den Häusern gelten zum Schutz der Kundinnen und Kunden und Kolleginnen und Kollegen die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln. Zusätzlich setzt das Jobcenter Kyffhäuserkreis ab Montag die 2G-Regel um...
Für persönliche Gespräche muss der Nachweis erbracht werden, geimpft oder genesen zu sein. Eine Terminvereinbarung ist für diese Gespräche erforderlich.
Kundinnen und Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, werden telefonisch beraten oder können eine Kurzberatung an einem Notfallschalter wahrnehmen.
Die persönliche Arbeitslosmeldung ist auch weiterhin für alle Kundinnen und Kunden am Notfallschalter möglich.
Anliegen online erledigen
Weiterhin können auch Anliegen einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services oder telefonisch erledigt werden.
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2
Ausführliche Informationen zu den e-Services finden Sie unter folgenden Links:
https://www.arbeitsagentur.de/eservices
Kundinnen und Kunden erreichen das Jobcenter auch telefonisch unter:
Sondershausen: 03632 616-0 Artern: 03466/363-0
oder per E- Mail:
Jobcenter-Kyffhaeuserkreis@jobcenter-ge.de
Autor: redFür persönliche Gespräche muss der Nachweis erbracht werden, geimpft oder genesen zu sein. Eine Terminvereinbarung ist für diese Gespräche erforderlich.
Kundinnen und Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, werden telefonisch beraten oder können eine Kurzberatung an einem Notfallschalter wahrnehmen.
Die persönliche Arbeitslosmeldung ist auch weiterhin für alle Kundinnen und Kunden am Notfallschalter möglich.
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Weiterhin können auch Anliegen einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services oder telefonisch erledigt werden.
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