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Do, 10:21 Uhr
09.12.2021
Das sollten Unternehmen jetzt wissen

Kurzarbeit und Ausbildung

Gute Nachrichten aus Thüringen: 2021 stabilisierte sich die Lage auf dem Ausbildungsmarkt und es wurden wieder so viele neue Ausbildungsverträge abgeschlossen, wie vor der Pandemie. Das bringt für beide Seiten Vorteile, denn Jugendliche haben eine Zukunft in ihrer Heimat und Arbeitgeber bekommen perspektivisch die dringend benötigten Fachkräfte...

„Kurz vor Jahresende registriert die IHK Erfurt in Nord-, Mittel- und Westthüringen insgesamt 3.100 neue Auszubildende. Auch wenn sich die Anzahl der Auszubildenden im Vergleich zum Vorjahr erhöht hat (+11 Prozent), kann noch nicht von einer stabilen Trendwende auf dem Ausbildungsmarkt gesprochen werden. Vor allem im Bereich Mittelthüringen haben wir nach erheblichen Rückgängen im vergangenen Jahr das Niveau der „Vor-Corona“-Zeit 2019 erreicht bzw. sogar leicht übertroffen (+1 Prozent). Jetzt gilt es mit Blick auf die kommenden Wochen und Monate diese Verträge abzusichern und die Qualität in der Ausbildung aufrechtzuerhalten“, fasst die Hauptgeschäftsführerin der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt Dr. Cornelia Haase-Lerch zusammen.

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„Ich freue mich über dieses positive Signal der Kammern, zeigt es doch, dass die regionale Wirtschaft, in der nach wie vor vorherrschenden pandemischen Lage, optimistisch in die Zukunft blickt. Wer ausbildet, sichert sich seine zukünftigen Fachkräfte. Doch zu den Auswirkungen der Pandemie kommen jetzt noch Lieferengpässe und Materialknappheit. Auch das zwingt einige Unternehmen, trotz voller Auftragsbücher, erneut in Kurzarbeit. Hier habe ich schon die Frage wahrgenommen, was dann mit den neuen Azubis passieren soll. Sogar über eine Beendigung der Ausbildungsverhältnisse während der Probezeit wurde nachgedacht. Doch auch für Nachwuchskräfte greift Kurzarbeit unter bestimmten Bedingungen. Halten Sie an ihren Azubis fest, lösen Sie nicht übereilt die Ausbildungsverträge, sondern sprechen Sie Ihrer Kammer oder mit uns, wir beraten Sie gern zu diesem Thema“, sagt Irena Michel, Leiterin der Agentur für Arbeit Erfurt

Die Corona-Pandemie erschwert es vielen Ausbildungsbetrieben, weiterhin junge Menschen auszubilden. Daher können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Kurzarbeit oder andere Förderungen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beantragen.

Bekommen auch Auszubildende Kurzarbeitergeld?
In bestimmten Fällen können auch Auszubildende Kurzarbeitergeld bekommen. Allerdings erst nach einem Arbeitsausfall von 6 Wochen oder 30 Arbeitstagen. Bis dahin bekommen sie die volle Ausbildungsvergütung. In der Regel sind Auszubildende aber nicht von Kurzarbeit betroffen, denn der Ausbildungsbetrieb muss versuchen, die Ausbildung weiter zu ermöglichen, indem er zum Beispiel den Ausbildungsplan umstellt oder Auszubildende in einer anderen Abteilung unterbringt. Haben Betriebe diese Möglichkeit nicht, können sie auch für Auszubildende Kurzarbeit beantragen.

Auch das Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ unterstützt Unternehmen, und richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind. Es verfolgt diese Ziele:
  • die Anzahl von Ausbildungsplätzen in einem Betrieb erhalten (Ausbildungsprämie)
  • zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen (Ausbildungsprämie plus)
  • die Fortsetzung der Ausbildung im Betrieb oder im Rahmen einer Auftrags- oder Verbundausbildung zu unterstützen (Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit)
  • die Übernahme von Auszubildenden fördern (Übernahmeprämie)


Die entsprechenden Antragsunterlagen stehen auf der Internetseite https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern zur Verfügung.

Für Fragen stehen die der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Erfurt unter der Telefonnummer 0800 4 5555 20 zur Verfügung.
Autor: red

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