Do, 09:46 Uhr
10.02.2022
62 Prozent fürchten Belastungen durch die Energiekrise
Verbraucher machen sich Sorgen
Gut sechs von zehn Verbrauchern (62 Prozent) fürchten, dass sie die Energiepreis-Krise in Zukunft finanziell belasten wird. Das zeigt eine repräsentative Umfrage von Kantar im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Neben Sofortmaßnahmen zur Entlastung fordert der vzbv eine verbraucherfreundliche und nachhaltige Energiepolitik...
Der Preisschock am Energiemarkt beschäftigt viele Verbraucherinnen und Verbraucher. Auch wenn sie selbst vielleicht nicht von Kündigungen betroffen sind, fürchten sich viele vor finanziellen Auswirkungen der Energiepreis-Krise, sagt Thomas Engelke, Teamleiter Energie und Bauen des vzbv. Gefragt sind Maßnahmen, die die Geldbeutel der Menschen schnell entlasten. Zum Beispiel sollten das Klimageld kurzfristig eingeführt, die Strompreise für private Haushalte gesenkt und Mieterinnen und Mieter beim CO2-Preis entlastet werden.
Mit 71 Prozent fordert eine deutliche Mehrheit, dass zahlungsunfähigen Kunden mit geringem Einkommen bis Ende April 2022 nicht der Strom oder das Gas abgestellt wird. Das ist ein klarer Auftrag an die Bundesregierung, endlich zu handeln. Sofortmaßnahmen wie das Aussetzen von Strom- und Gassperren sind zwingend notwendig, um einkommensschwachen Haushalten in dieser Krise beizustehen, sagt Engelke.
Untersuchung zeigt: Mehrkosten bei Gas von bis zu 3.782 Euro pro Jahr
Laut einer aktuellen Untersuchung des vzbv haben einige Strom- und Gasgrundversorger in 14 der bevölkerungsreichsten Städte Deutschlands ihre Preise für Neukunden stark angehoben. Beim Strom haben die Grundversorger in fünf der untersuchten Städte (Köln, Frankfurt/Main, Leipzig, Dortmund, Dresden) einen gesonderten Neukunden-Tarif eingeführt. Für Verbraucher mit einem Stromverbrauch in Höhe von 3.500 kWh bedeutet das jährliche Mehrkosten von bis zu 1.654 Euro gegenüber Bestandskund:innen.
Beim Gas haben die Grundversorger in sieben Großstädten (Berlin, Köln, Frank-furt/Main, Leipzig, Dortmund, Essen, Dresden) einen separaten Tarif eingeführt. Hier ergeben sich bei einem jährlichen Gasverbrauch in Höhe von 20.000 kWh jährliche Mehrkosten von bis zu 3.782 Euro.
Verbraucherschutz auf dem Energiemarkt krisensicherer machen
Damit der Verbraucherschutz auf dem Energiemarkt krisensicherer wird, müssen Verbraucher:innen auch besser vor Vertragsbrüchen der Energieanbieter geschützt werden. Über Mindeststandards sollten diese daher verpflichtet werden, ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit transparenter zu machen. Das würde auch die Aufsichtsbehörden stärken. Dafür muss die Bundesregierung Mindeststandards definieren, die gleichzeitig nicht den Wettbewerb gefährden.
Zudem sollte die Bundesregierung klarstellen, dass nur ein Tarif in der Grundversorgung gelten darf. Der Tarif in der Ersatzversorgung sollte dem der Grundversorgung entsprechen. Unterschiedliche Tarife in der Grundversorgung würden sich negativ auf die Wechselbereitschaft der Verbraucherinnen und Verbraucher auswirken. Und das wäre nicht im Sinne eines liberalisierten Energiemarktes, sagt Engelke.
Autor: redDer Preisschock am Energiemarkt beschäftigt viele Verbraucherinnen und Verbraucher. Auch wenn sie selbst vielleicht nicht von Kündigungen betroffen sind, fürchten sich viele vor finanziellen Auswirkungen der Energiepreis-Krise, sagt Thomas Engelke, Teamleiter Energie und Bauen des vzbv. Gefragt sind Maßnahmen, die die Geldbeutel der Menschen schnell entlasten. Zum Beispiel sollten das Klimageld kurzfristig eingeführt, die Strompreise für private Haushalte gesenkt und Mieterinnen und Mieter beim CO2-Preis entlastet werden.
Mit 71 Prozent fordert eine deutliche Mehrheit, dass zahlungsunfähigen Kunden mit geringem Einkommen bis Ende April 2022 nicht der Strom oder das Gas abgestellt wird. Das ist ein klarer Auftrag an die Bundesregierung, endlich zu handeln. Sofortmaßnahmen wie das Aussetzen von Strom- und Gassperren sind zwingend notwendig, um einkommensschwachen Haushalten in dieser Krise beizustehen, sagt Engelke.
Untersuchung zeigt: Mehrkosten bei Gas von bis zu 3.782 Euro pro Jahr
Laut einer aktuellen Untersuchung des vzbv haben einige Strom- und Gasgrundversorger in 14 der bevölkerungsreichsten Städte Deutschlands ihre Preise für Neukunden stark angehoben. Beim Strom haben die Grundversorger in fünf der untersuchten Städte (Köln, Frankfurt/Main, Leipzig, Dortmund, Dresden) einen gesonderten Neukunden-Tarif eingeführt. Für Verbraucher mit einem Stromverbrauch in Höhe von 3.500 kWh bedeutet das jährliche Mehrkosten von bis zu 1.654 Euro gegenüber Bestandskund:innen.
Beim Gas haben die Grundversorger in sieben Großstädten (Berlin, Köln, Frank-furt/Main, Leipzig, Dortmund, Essen, Dresden) einen separaten Tarif eingeführt. Hier ergeben sich bei einem jährlichen Gasverbrauch in Höhe von 20.000 kWh jährliche Mehrkosten von bis zu 3.782 Euro.
Verbraucherschutz auf dem Energiemarkt krisensicherer machen
Damit der Verbraucherschutz auf dem Energiemarkt krisensicherer wird, müssen Verbraucher:innen auch besser vor Vertragsbrüchen der Energieanbieter geschützt werden. Über Mindeststandards sollten diese daher verpflichtet werden, ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit transparenter zu machen. Das würde auch die Aufsichtsbehörden stärken. Dafür muss die Bundesregierung Mindeststandards definieren, die gleichzeitig nicht den Wettbewerb gefährden.
Zudem sollte die Bundesregierung klarstellen, dass nur ein Tarif in der Grundversorgung gelten darf. Der Tarif in der Ersatzversorgung sollte dem der Grundversorgung entsprechen. Unterschiedliche Tarife in der Grundversorgung würden sich negativ auf die Wechselbereitschaft der Verbraucherinnen und Verbraucher auswirken. Und das wäre nicht im Sinne eines liberalisierten Energiemarktes, sagt Engelke.
