Do, 15:56 Uhr
10.02.2022
Bediensteten werden Pflichtverletzungen vorgeworfen
Entlassungen im Landratsamt
Nachdem wir heute morgen einen anonymen Anruf mit Anschuldigungen gegen Mitarbeiter des Landratsamtes erhielten, bestätigten unsere Recherchen im Tagesverlauf den ungeheuerlichen Verdacht: Im Zusammenhang mit Verträgen über Corona-Teststationen soll es zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein...
Der anonyme Anrufer hatte von Entlassungen in der Behörde vernommen, die angeblich wegen Manipulation bei Verträgen zu Corona-Teststationen vorgenommen wurden.
Auf Nachfrage der Kyffhäuser Nachrichten räumte der Verwaltungsdirektor der Kreisverwaltung, Dr. Heinz-Ulrich Thiele den Sachverhalt der Entlassungen ein. Er sagte uns: Wir bestätigen, dass es arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen von Bediensteten des Landratsamtes gegeben hat. Nachdem die Pflichtverletzungen in der Behörde festgestellt worden waren, hat die Landrätin eine sofortige interne Prüfung veranlasst. Nach der Durchführung der Prüfung wurden die betroffenen Bediensteten beurlaubt. Ihnen wurde umfassendes rechtliches Gehör eingeräumt. Der Personalrat wurde mündlich und schriftlich angehört. Im Anschluss daran wurden gegenüber den betroffenen Bediensteten die Kündigungen ausgesprochen.
Weil es sich bei der Angelegenheit um ein laufendes Verfahren handelt, ergänzte Dr. Thiele abschließend: Eine weitere Einlassung ist mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte und Datenschutzrechte der Betroffenen nicht möglich."
Autor: redDer anonyme Anrufer hatte von Entlassungen in der Behörde vernommen, die angeblich wegen Manipulation bei Verträgen zu Corona-Teststationen vorgenommen wurden.
Auf Nachfrage der Kyffhäuser Nachrichten räumte der Verwaltungsdirektor der Kreisverwaltung, Dr. Heinz-Ulrich Thiele den Sachverhalt der Entlassungen ein. Er sagte uns: Wir bestätigen, dass es arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen von Bediensteten des Landratsamtes gegeben hat. Nachdem die Pflichtverletzungen in der Behörde festgestellt worden waren, hat die Landrätin eine sofortige interne Prüfung veranlasst. Nach der Durchführung der Prüfung wurden die betroffenen Bediensteten beurlaubt. Ihnen wurde umfassendes rechtliches Gehör eingeräumt. Der Personalrat wurde mündlich und schriftlich angehört. Im Anschluss daran wurden gegenüber den betroffenen Bediensteten die Kündigungen ausgesprochen.
Weil es sich bei der Angelegenheit um ein laufendes Verfahren handelt, ergänzte Dr. Thiele abschließend: Eine weitere Einlassung ist mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte und Datenschutzrechte der Betroffenen nicht möglich."
