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Fr, 10:57 Uhr
11.02.2022
„Sterbefälle rechtfertigen keine Grundrechtseingriffe.“

Abgeordnete fordert Ende der epidemischen Notlage

Eine Analyse der Sterbefallzahlen aus den vergangenen 21 Jahren legt nahe, dass die Grundrechtseinschränkungen seit Beginn der Corona-Pandemie zu keiner Zeit verhältnismäßig waren. Deshalb fordert die Thüringer Landtagsabgeordnete, Dr. Ute Bergner das Auslaufen der epidemischen Notlage in Thüringen...

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„Unsere Analyse hat ergeben, dass im Corona-Zeitraum 2020 bis 2022 die Sterbefallzahlen zu keiner Zeit so hoch waren wie im Jahr 2018, als Deutschland eine schwere Grippewelle erlebt hat. Nun lässt sich spekulieren, ob es an den politisch ergriffenen Maßnahmen lag oder nicht. Die aktuellen Corona-Sterbefallzahlen – wie sie das Bundesamt für Statistik veröffentlicht - sind sehr niedrig und rechtfertigen keinesfalls die Aufrechterhaltung der Maßnahmen oder gar die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht. Deshalb fordere ich, dass den Menschen ihre Freiheit, ihre Würde und ihr Leben zurückgegeben wird, indem wir die epidemische Notlage beenden.“

Die Analyse der Sterbefallzahlen aus dem Jahreszeitraum 2000 bis 2021 finden Sie in angehängter.pdf-Datei.
Autor: red

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Kommentare
Psychoanalytiker
11.02.2022, 14:46 Uhr
Ich kann es nicht mehr hören
Von mir aus, kann man sich impfen lassen, dies verweigern, für oder gegen Spaziergänge sein, alles o.k., solange Menschen nicht elendig an Corona krepieren müssen, weil unsolidarisch handelnde Menschen den Tod durch Ansteckung verursachen.

Ich bleibe aber dabei: Für mich ist es mehr als dumm, wenn man die individuell in Deutschland erfundenen und auf Papier gebrachten, also menschengemachten Grundrechte, oder z.B. die Verhältnismäßigkeit über die von der Natur "gemachten" Gesetzlichkeiten, Bedingungen oder Gewalten stellt und darauf pocht, dass sie eingehalten werden müssen. Dies machen all zu gerne Juristen, denen man diese Einstellung auf der Uni einbläut und die vor lauter "Herr Lehrer, ich weiß was", nichts anderes mehr können. Und andere, die auch irgendwie "im guten Licht" dastehen wollen, plappern es nach.

Viele Länder haben ähnliche politisch motivierte Gesetze, andere Länder sehen alles ganz anders. China, Nordkorea, Russland, Polen, Ungarn ... , jeder sieht "Grundrechte, Verhältnismäßigkeit, Geeignetheit ..." anders, China sperrt aktuell coronapositiv getestete Olympiateinehmer gnadenlos weg, weil chinesische Politiker ihre eigenen, und nicht deutsche Gesetze richtig finden.

Was nutzt die "Verhältnismäßigkeit" z.B. bei der europäischen Festlegung, dass Atomkraftwerke ab sofort als "nachhaltig" gelten, Frankreichs Politik ist da ganz anders, wie es deutsche Politiker gerne hätten. Was nutzt es, wenn die Natur es einfach anders sieht. Was nutzt die "Verhältnismäßigkeit" bei inflationären Preissteigerungen bei Öl, Gas oder den daraus hergestellten Produkten. Nichts, weil diese Verhältnismäßigkeit in den Gehirnen der Menschen herumgeistert und dort unterschiedlich gedeutet wird.

Ja, Grundrechte sind für Menschen wichtig, aber Viren, Bakterien, Gifte, Strahlung, Naturgewalten interessieren sich nicht dafür ...
Romikon
11.02.2022, 16:50 Uhr
ich kann es auch nicht mehr hören Psychoanalytiker
Endlosschleife
Gebetsmühle
HMV
grobschmied56
11.02.2022, 17:06 Uhr
Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit...
... ist eigentlich sehr einfach zu begreifen. Herrscht eine tatsächliche Notlage, dann kann es angemessen sein, ganze Stadtviertel zu evakuieren. Hochwasser oder das Auffinden einer Bombe bei Baggerarbeiten wäre so ein Fall.
Ebenso scheint es verhältnismäßig, die Weiterverbreitung einer schweren Infektionskrankheit mit wirksamen Mitteln zu verhindern oder zu verzögern.
Die Betonung liegt aber eben bei WIRKSAM. Maßnahmen, welche ganz offensichtlich keine Wirkung haben können sind dann eben unverhältnismäßig.
Jeder wird einsehen, daß das Verteilen von Arbeitsschutzhelmen im ersten Fall keine wirksame Maßnahme wäre. Das Verkünden einer 'Helm-Pflicht' würde weder gegen herumfliegende Trümmer bei einer mißglückten Bombenbergung helfen und schon gar nicht gegen Hochwasser.
Als ebenso wirkungslos haben sich gegen das Infektionsgeschehen 'Ausgangssperren' oder '15-Km-Regelungen' erwiesen. Deshalb sind sie als unangemessen und unverhältnismäßig zu betrachten.
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