Polizeibericht
Berauschten Fahrer aus dem Verkehr gezogen
Heute Mittag gegen 12 Uhr kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Kyffhäuser in Ringleben, Borxlebener Straßen, einen Verkehrsteilnehmer...
Der Fahrer eines Audis konnte seine Fahrtüchtigkeit nur mangelhaft nachweisen - ein Drogenvortest belegte, dass er dem Konsum von Cannabis und Amphetamin zuspricht. Außerdem war er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis.
Bei dem 46-Jährigen wurde eine Blutprobenentnahme durchgeführt. Ihn erwarten nun mehrere Verfahren wegen Verstößen gegen das Straßenverkehrsgesetz.
Autor: red
Kommentare
Maybach
15.02.2022, 18:48 Uhr
Muss er
wie hier in den Kommentaren so oft gefordert jetzt auch zu regelmäßigen medizinischen Untersuchungen? Oder die jungen Unfallfahrer mit Todesfolge in Bad Frankenhausen?
Ich frage für einen Freund..
Kobold2
15.02.2022, 19:30 Uhr
Sie hätten lieber
Einen Freund fragen sollen, bevor sie den Kommetar geschrieben haben, denn begriffen haben sie bisher offensichtlich nichts.
Der im Artikel erwähnte Fahrer darf mit einer MPU rechnen und Untersuchungen werden dazu führen, daß man bei entsprechendem Ergebnis den Führerschein weiter präventiv einbehält......
Maybach
16.02.2022, 00:16 Uhr
Tja Kobold
beantwortet hier zwar das Fahren unter Drogeneinfluss aber nicht seine Frage hinsichtlich der Unfälle mit Todesfolge. Die werden strafrechtlich aufgearbeitet und dann.. alles wie gehabt?!?
Ich bin bei der sicherlich kein Freund der Fahrweise einiger Senioren, aber ich werde mich hüten, wegen einigen Wenigen alle Anderen vorzuverurteilen.
Wenn wieder ein Brummi-Fahrer übermüdet, oder weil er grad am Steuer einen Kommetar auf KYFFHÄUSER-Nachrichten tippt, in ein Stauende rast, sind nicht alle anderen LKW-Fahrer Mörder für mich.
Das ist Niveau, und nicht Pseudo-Schlaues Gerede, welches man für Niveau hält, während man alle anderen Mitmenschen in unseren Landkreisen als unfähig, geizig, faul und dumm vorverurteilt.
Und kommen wir wieder zum oben genannten Fall. Er kann froh sein, das es dabei geblieben ist und es nicht zum Sach- oder Personenschaden gekommen ist. Das ist eine dann andere Hausnummer.
Aber selbst hier, auch wenn es technische Möglichkeiten gibt, Alkohol oder Drogenfahrten vor Antritt zu verhindern, kann man nicht wegen den Verfehlungen einiger Weniger, den Rest vorverurteilen.
Dann kann man die freiheitliche demokratische Grundordnung auch gleich begraben.
Kobold2
16.02.2022, 13:19 Uhr
Ja nun
immer noch nichts begriffen, aber dafür auf falschen Anschuldigungen und falsche Aussagen ausweichen.
Pauschale Aussagen finden Sie hier von mir nicht , denn da steht immer ein eingrenzendes Adjektiv, oder eine Bemerkung davor. Genausowenig wird von mir vorverureilt. Aber halt von einigen Leuten ( man beachte die Eingrenzung) hineininterpretiert, was nie geschrieben und gemeint wurde. Selbst der Hinweis , wie es viele andere Länder mit der medizinischen Fahrtauglichkeit ( von Fahrweise war von meiner Seite nie die Rede) von Senioren halten hilft nicht mal, den eigenen Standpunkt zu überdenken. Die Ausführungen zu meinen Job tragen dazu bei, sich in die lange Liste derer einzutragen, die meinen, mit dem Erwerb eines Führerscheins und ein paar angelesenen Stammtischphrasen vollumfänglich informiert zu sein.
Übermüdung zählt als Fahruntauglich und bei entsprechendem Nachweis und konsequenter Rechtsprechung ist man auch hier den Schein min. 6 Monate los. Möchte ich mir, meiner Familie und meinem Umfeld ersparen.
Fahren bedeutet für mich immer noch Verantwortung zu haben und nicht darauf zu hoffen, das alle andern gut aufpassen.
Ansonsten wenn man etwas nicht verstanden hat, noch mal lesen, oder jemand fragenden er erklären kann. Ausweichen zeugt eher von mangelndem Lernwillen.
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