Mo, 10:44 Uhr
07.03.2022
Geschlechtsspezifische Lohnlücke in Thüringen:
Niedrigste Lücke bundesweit
Im Jahr 2021 war der prozentuale Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern in Thürin- gen – der unbereinigte Gender Pay Gap – mit 5 Prozent einer der 3 niedrigsten bundesweit...
Wie das Thüringer Landesamtes für Statistik anhand fortgeschriebener Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung (VSE) mitteilt, erzielten Frauen in Thüringen einen durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 17,36 Euro (+3,5 Prozent zum Vorjahr), während der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Thüringer Männern bei 18,26 Euro (+3,2 Prozent zum Vorjahr) lag. Dabei ist zu beachten, dass Sondereffekte infolge der Kurzarbeit in der Corona-Pandemie die Veränderung des unbereinig- ten Gender Pay Gap beeinflusst haben könnten.
Der unbereinigte Gender Pay Gap vergleicht den Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmerinnen und aller Arbeitnehmer miteinander. Somit wird auch der Teil des Verdienstunterschieds erfasst, der beispielsweise durch Unterschiede bei Berufen, Branchen, Arbeitszeitmodellen, Beschäftigungsumfang, Bildungsstand oder Karrierestufen verursacht wird. Langfristig betrachtet hat sich der unbereinigte Gender Pay Gap in Thüringen seit 2011 zwischen 5 und 9 Prozent bewegt.
Eine größere Lohnlücke zwischen Frauen und Männern war vor allem im früheren Bundesgebiet fest- stellbar und erreichte mit 22 Prozent in Bremen und Baden-Württemberg den höchsten Stand. Da- nach folgten Hamburg und Bayern mit 21 Prozent sowie das Saarland mit 20 Prozent. In den neuen Bundesländern blieb der geschlechtsspezifische Verdienstunterschied hingegen relativ gering. Der niedrigste Verdienstunterschied von 5 Prozent war in Thüringen, Brandenburg sowie Mecklenburg- Vorpommern feststellbar.
Methodische Hinweise:
Entsprechend der Vorgabe von EUROSTAT wird der unbereinigte Gender Pay Gap als Differenz zwi- schen dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst (ohne Sonderzahlungen) der Männer und der Frauen im Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttostundenverdienst (ohne Sonderzahlungen) der Männer definiert. Dabei wird zwischen dem unbereinigten und dem bereinigten Gender Pay Gap unterschieden.
Der unbereinigte Gender Pay Gap vergleicht den Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmerinnen und aller Arbeitnehmer miteinander. Somit wird auch der Teil des Verdienstunter- schieds erfasst, der beispielsweise durch unterschiedliche Berufe, Branchen, Arbeitszeitmodelle, Karrierestufen, unterschiedlichen Beschäftigungsumfang oder Bildungsstand verursacht wird. Dagegen misst der bereinigte Gender Pay Gap den Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien. Basis für die Berechnung des Gender Pay Gap sind Daten der Verdienststrukturerhebung ohne die Wirtschaftszweige Land- und Forstwirtschaft, Fischerei sowie Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung (WZ 2008) sowie Kleinbetriebe (bis zu 10 Beschäftigte).
Die Verdienststrukturerhebung wird im Abstand von vier Jahren durchgeführt, zuletzt 2018. Die Ergebnisse für die Jahre zwischen den Verdienststrukturerhebungen werden mit den Werten der Vierteljährlichen Verdiensterhebung fortgeschrieben.
Autor: redWie das Thüringer Landesamtes für Statistik anhand fortgeschriebener Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung (VSE) mitteilt, erzielten Frauen in Thüringen einen durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 17,36 Euro (+3,5 Prozent zum Vorjahr), während der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Thüringer Männern bei 18,26 Euro (+3,2 Prozent zum Vorjahr) lag. Dabei ist zu beachten, dass Sondereffekte infolge der Kurzarbeit in der Corona-Pandemie die Veränderung des unbereinig- ten Gender Pay Gap beeinflusst haben könnten.
Der unbereinigte Gender Pay Gap vergleicht den Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmerinnen und aller Arbeitnehmer miteinander. Somit wird auch der Teil des Verdienstunterschieds erfasst, der beispielsweise durch Unterschiede bei Berufen, Branchen, Arbeitszeitmodellen, Beschäftigungsumfang, Bildungsstand oder Karrierestufen verursacht wird. Langfristig betrachtet hat sich der unbereinigte Gender Pay Gap in Thüringen seit 2011 zwischen 5 und 9 Prozent bewegt.
Eine größere Lohnlücke zwischen Frauen und Männern war vor allem im früheren Bundesgebiet fest- stellbar und erreichte mit 22 Prozent in Bremen und Baden-Württemberg den höchsten Stand. Da- nach folgten Hamburg und Bayern mit 21 Prozent sowie das Saarland mit 20 Prozent. In den neuen Bundesländern blieb der geschlechtsspezifische Verdienstunterschied hingegen relativ gering. Der niedrigste Verdienstunterschied von 5 Prozent war in Thüringen, Brandenburg sowie Mecklenburg- Vorpommern feststellbar.
Methodische Hinweise:
Entsprechend der Vorgabe von EUROSTAT wird der unbereinigte Gender Pay Gap als Differenz zwi- schen dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst (ohne Sonderzahlungen) der Männer und der Frauen im Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttostundenverdienst (ohne Sonderzahlungen) der Männer definiert. Dabei wird zwischen dem unbereinigten und dem bereinigten Gender Pay Gap unterschieden.
Der unbereinigte Gender Pay Gap vergleicht den Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmerinnen und aller Arbeitnehmer miteinander. Somit wird auch der Teil des Verdienstunter- schieds erfasst, der beispielsweise durch unterschiedliche Berufe, Branchen, Arbeitszeitmodelle, Karrierestufen, unterschiedlichen Beschäftigungsumfang oder Bildungsstand verursacht wird. Dagegen misst der bereinigte Gender Pay Gap den Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien. Basis für die Berechnung des Gender Pay Gap sind Daten der Verdienststrukturerhebung ohne die Wirtschaftszweige Land- und Forstwirtschaft, Fischerei sowie Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung (WZ 2008) sowie Kleinbetriebe (bis zu 10 Beschäftigte).
Die Verdienststrukturerhebung wird im Abstand von vier Jahren durchgeführt, zuletzt 2018. Die Ergebnisse für die Jahre zwischen den Verdienststrukturerhebungen werden mit den Werten der Vierteljährlichen Verdiensterhebung fortgeschrieben.