Do, 14:01 Uhr
10.03.2022
Landratsamt informiert
Einrichtungsbezogene Impfpflicht im Kyffhäuserkreis
Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impflicht in Thüringen konkretisiert. Bis zum 15.März müssen Beschäftigte einen Impf-oder Genesenennachweis gegenüber der Leitung der Einrichtung erbracht haben. Personen, die diesen nicht vorlegen können, werden an das Gesundheitsamt gemeldet...
Bis zum 15.März müssen Beschäftigte einen Impf-oder Genesenennachweis gegenüber der Leitung der Einrichtung erbracht haben. Personen, die diesen nicht vorlegen können, werden an das Gesundheitsamt gemeldet. Trotz der Meldung können die Betroffenen weiter in der Einrichtung beschäftigt werden.
Entsprechend einer im Erlass vorgegebenen Priorisierungsliste erfolgt im Gesundheitsamt die Bearbeitung. Das Verfahren geht über eine Reihe von Stufen. Für die Meldungen an das Gesundheitsamt steht ein datensicheres Webportal zur Verfügung. Von Übermittlungen der Daten per Mail, Fax oder Post an das Gesundheitsamt ist unbedingt abzusehen. Der Zugang soll rechtzeitig zur Verfügung stehen und wird entsprechend bekannt gegeben.
Autor: emwBis zum 15.März müssen Beschäftigte einen Impf-oder Genesenennachweis gegenüber der Leitung der Einrichtung erbracht haben. Personen, die diesen nicht vorlegen können, werden an das Gesundheitsamt gemeldet. Trotz der Meldung können die Betroffenen weiter in der Einrichtung beschäftigt werden.
Entsprechend einer im Erlass vorgegebenen Priorisierungsliste erfolgt im Gesundheitsamt die Bearbeitung. Das Verfahren geht über eine Reihe von Stufen. Für die Meldungen an das Gesundheitsamt steht ein datensicheres Webportal zur Verfügung. Von Übermittlungen der Daten per Mail, Fax oder Post an das Gesundheitsamt ist unbedingt abzusehen. Der Zugang soll rechtzeitig zur Verfügung stehen und wird entsprechend bekannt gegeben.