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Mi, 15:39 Uhr
13.04.2022
Gesundheitsamt Kyffhäuserkreis informiert

Genesenen-Nachweis nur nach PCR-Test

Aus aktuellem Anlass möchte das Gesundheitsamt des Kyffhäuserkreises über folgenden Sachverhalt informieren. In der Corona-Hotline des Kyffhäuserkreises stellten Bürgerinnen und Bürger in den letzten Tagen vermehrt Fragen zur Ausstellung eines Genesenen-Nachweises...

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Für die Ausstellung eines Genesenen-Nachweises in der Apotheke ist folgender Handlungsablauf zu beachten: Bei einem positiven Antigen-Schnelltest (PoC-Antigen-Schnelltest) besteht ein Anspruch auf einen PCR-Test. Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, kann mit diesem positiven PCR-Testergebnis in der Apotheke mindestens 28 Tage nach einem positiven PCR-Testergebnis ein Genesenen-Nachweis für höchstens 90 Tage erstellt werden.  Ein positiver Antigen-Schnelltest (PoC-Antigenschnelltest) allein reicht für die Ausstellung eines Genesenen-Nachweises nicht aus.
 
Autor: emw

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Kommentare
T-Rex Sauerkirschen
14.04.2022, 05:02 Uhr
Einfach
Nicht mehr testen!
Mit nem Schnupfen bleibt man zuhause und ist krankgeschrieben. Fertig.
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