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Do, 10:19 Uhr
21.04.2022
Sozialverband VdK Hessen-Thüringen

Mehrwertsteuersenkung auf Arzneimittel gefordert

Der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen fordert, die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel deutlich zu senken. „Davon würden Patientinnen und Patienten mit kleinen Einkommen profitieren, zu denen auch viele chronisch Kranke oder Menschen mit Behinderungen gehören“, sagt der VdK-Landesvorsitzende Paul Weimann...

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Auch für viele Rentnerinnen und Rentner mit geringen Altersbezügen, die bei den jüngsten Entlastungspaketen nahezu leer ausgegangen sind, wäre das eine spürbare finanzielle Erleichterung, betont Weimann. Schließlich würden bei älteren Menschen aufgrund zunehmender körperlicher Gebrechen die Kosten für Arzneimittel einen beachtlichen Teil ihrer laufenden Ausgaben zum Lebensunterhalt ausmachen. „Es steht zu befürchten, dass bei den derzeit steigenden Preisen manche das benötigte Arzneimittel vom Einkaufszettel streichen, weil ihr Budget bereits durch den Einkauf von Nahrungsmitteln aufgebraucht ist“, sagt der VdK-Landesvorsitzende. „Es ist schon erstaunlich, dass für Medikamente 19 Prozent Mehrwertsteuer anfallen, für Schnittblumen aber nur 7 Prozent.“

Der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen setzt sich deshalb dafür ein, die von den Ampel- Koalitionären angedachte, aber letztlich nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommene Mehrwertsteuersenkung auf Arzneimittel wieder auf die Tagesordnung zu setzen.

Darüber hinaus, so Paul Weimann, sollten auch Aufzahlungen auf verschreibungspflichtige Medikamente möglichst rasch der Vergangenheit angehören. Diese nicht mit den Zuzahlungen von bis zu zehn Euro auf verschreibungspflichtige Medikamente zu verwechselnden Zusatzkosten fallen an, wenn der Preis für ein ärztlich verordnetes Medikament den von der Krankenkasse festgelegten Preis übersteigt. Zum Beispiel dann, wenn der Arzt ein teureres Präparat eines bestimmten Herstellers verschreibt.

„Da Aufzahlungen aus eigener Tasche bezahlt werden müssen, belasten sie Menschen mit geringem Einkommen über die Maßen, auch diejenigen, die von der Zuzahlung befreit sind“, sagt Paul Weimann. Deshalb fordert der VdK: Alle vom Arzt verordneten Medikamente müssen wieder in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden.
Autor: red

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