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Mi, 11:01 Uhr
27.07.2022
Neuer Informationsflyer für Schüler und Studenten

Ferienjobs sind beliebt, aber nicht immer steuerfrei

Viele Schülerinnen, Schüler und Studierende nutzen die Sommerferien oder die Übergangszeit zur Ausbildung oder zum Studium, um etwas Geld zu verdienen. Das Thüringer Finanzministerium hat deshalb ein Faltblatt mit Steuertipps für Schülerinnen, Schüler und Studierende neu aufgelegt...

„Ferienjobs sind beliebt, um erste Eindrücke und Erfahrungen im Berufsleben zu sammeln. Dabei sollte aber auch an Fragen zur Besteuerung des Arbeitslohns gedacht werden“, so Finanzministerin Heike Taubert. Sie sagt weiter: „Kurz, informativ und anhand anschaulicher Beispiele gibt das Faltblatt wertvolle Hilfestellungen zu steuerrechtlichen Fragen bei Ferien- oder Nebenjobs. Damit soll Schülern und Studenten der Einstieg in das Arbeitsleben erleichtert werden.“

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Häufig bleiben Ferienjobs von der Steuer verschont. Schülerinnen, Schüler und Studierende, die in den Ferien jobben, sind Arbeitnehmende und beziehen grundsätzlich lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn. „In den meisten Fällen bleibt der Verdienst jedoch steuerfrei, in Ausnahmefällen können die Einkünfte aber auch über dem Grundfreibetrag liegen, dann greift die Steuerpflicht. Ich rate deshalb den jungen Leuten, sich schon im Vorfeld zu informieren“, so Taubert.

Gut zu wissen: Der Grundfreibetrag wurde für 2022 rückwirkend zum 1. Januar 2022 erhöht, er beträgt aktuell 10.347 Euro. Für Verheiratete liegt der neue Grundfreibetrag bei 20.694 Euro. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bleibt deshalb jetzt mehr Netto vom Brutto übrig. Liegt das Jahreseinkommen 2022 unter dem Grundfreibetrag, dann fallen keine Steuern an. Durch Abgabe der Einkommensteuererklärung 2022 erstattet das Finanzamt die womöglich zu viel gezahlte Lohnsteuer zurück. Die Steuererklärung kann über das Online-Portal „Mein ELSTER“ kostenfrei erstellt werden.

Das Faltblatt „Steuertipps für Schülerinnen, Schüler und Studierende, die zur Aushilfe arbeiten“ kann auf der Internetseite der Thüringer Finanzämter unter https://finanzamt.thueringen.de/service/publikationen nachgelesen und heruntergeladen werden.
Autor: red

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