Do, 16:57 Uhr
01.12.2022
IHK gibt Informationen und Hilfestellungen
Mehrwegpflicht ab Januar in der Gastronomie
Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes sind Restaurants, Bistros, Kantinen, Cafés, Imbissbetriebe etc. ab dem 1. Januar 2023 verpflichtet, ihren Kunden auch Mehrwegbehälter für To-Go-Getränke oder Take-Away-Essen anzubieten...
Das gilt auch für Caterer, Lieferdienste und ggf. für Betriebe des Lebensmittelhandels und des -handwerks (z. B. für heiße Theken). Ausnahmen gelten für kleine Betriebe (bis 80 m² Verkaufsfläche und maximal fünf Beschäftigte).
Weitere Informationen erteilt die IHK unter:
https://www.ihk.de/erfurt/branchen/tourismus-gastgewerbe/mehrweg-gastronomie-5521198
Bei Fragen steht die IHK Erfurt gern zur Verfügung.
Ansprechpartnerin:
Susanne Sturm
Teamleiterin Standort und Branchen | Tourismus und Gastgewerbe
Tel. 0361 3484-205.
Autor: redDas gilt auch für Caterer, Lieferdienste und ggf. für Betriebe des Lebensmittelhandels und des -handwerks (z. B. für heiße Theken). Ausnahmen gelten für kleine Betriebe (bis 80 m² Verkaufsfläche und maximal fünf Beschäftigte).
Weitere Informationen erteilt die IHK unter:
https://www.ihk.de/erfurt/branchen/tourismus-gastgewerbe/mehrweg-gastronomie-5521198
Bei Fragen steht die IHK Erfurt gern zur Verfügung.
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