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Fr, 09:49 Uhr
13.03.2026
Fahrzeugbestand wächst

Mehr E-Autos im Kyffhäuserkreis

Der Fahrzeugbestand im Kyffhäuserkreis wächst weiter. Zum Jahresende 2025 waren insgesamt 80.580 Fahrzeuge zugelassen. Das sind knapp 2.000 mehr als im Jahr zuvor, als noch 78.637 Fahrzeuge registriert waren. Auch bei den Pkw zeigt sich ein leichter Anstieg. Ihre Zahl erhöhte sich von 50.826 auf 51.319...

Symbolbild E-Auto laden (Foto: ssc) Symbolbild E-Auto laden (Foto: ssc)
Während der Bestand zunimmt, ist die Zahl der Neuzulassungen leicht rückläufig. 2.225 Fahrzeuge wurden 2025 zugelassen. Im Jahr 2024 waren es noch 2.348. Das teilt die Pressestelle des Landratsamtes mit.

Elektromobilität spielt für Autofahrer im Kyffhäuserkreis bei ihrer Kaufentscheidung eine Rolle, auch wenn es eine überschaubare ist. So sind inzwischen im Landkreis 3.426 Wagen mit Elektroantrieb gemeldet. Darunter befinden sich 665 reine Elektroautos sowie 2.761 Hybridfahrzeuge.
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Ein Jahr zuvor, im Jahr 2024, lag die Zahl noch bei 2.718 Wagen – 535 Elektroautos und 2.183 Hybriden. Wie sich dieser Bereich entwickelt hat, zeigt ein Blick in die Statistik: Vor fünf Jahren, Ende 2020, waren im Landkreis 586 Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb zugelassen – darunter 113 reine Elektroautos und 473 Hybridmodelle.

Trabant & Co verschwinden
Neben modernen Antriebstechnologien haben auch historische Fahrzeuge weiterhin ihren Platz auf den Straßen des Kyffhäuserkreises. 657 Fahrzeuge sind derzeit als Oldtimer zugelassen. Der Bestand ist in den vergangenen Jahren weitgehend konstant geblieben.

Eher selten geworden sind hingegen Fahrzeuge aus DDR-Produktion. Im Kyffhäuserkreis sind aktuell noch 30 Trabant, 29 Wartburg und 24 Barkas registriert. Auch einige zu DDR-Zeiten importierte Fahrzeuge finden sich nach wie vor im Fahrzeugregister – darunter 4 Lada, 8 Skoda, 2 Moskwitsch und 1 Polski Fiat.

Fürs Reisen setzen viele Menschen zudem auf mobile Lösungen: 444 Wohnmobile und 747 Wohnwagenanhänger sind im Landkreis derzeit zugelassen.

Bei der Wahl des Kennzeichens bleibt das „KYF“ mit Abstand die erste Wahl. Rund 71 Prozent der Antragstellerinnen und Antragsteller entscheiden sich für „KYF“ auf ihrem neuen Nummernschild.

Zulassung digital erledigen
Zulassungsvorgänge lassen sich im Bürgerservice des Landratsamtes in Sondershausen und Artern längst auch digital erledigen. Auf der Internetseite www.kyffhaeuser.de können Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen die An- und Abmeldung von Fahrzeugen, Wieder- und Tageszulassungen oder Umschreibungen mit und ohne Halterwechsel vornehmen. Auch die Auswahl von Saison-, Elektro- oder Oldtimerkennzeichen ist online möglich.

Voraussetzung ist:
  • für Abmeldung und Umschreibung ohne Halterwechsel, wenn die Ausstellung der aktuellen Fahrzeugdokumente nach dem 01.01.2015 erfolgte, da erst seit diesem Datum die erforderlichen verdeckten Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, ehemals Fahrzeugschein) und der Stempelplakette vorhanden sind.
  • für Neuzulassung, Wiederzulassung, Umschreibung mit Halterwechsel und Tageszulassung, wenn die Ausstellung der Fahrzeugdokumente nach dem 01.01.2018 erfolgte, da erst seit diesem Datum die erforderlichen verdeckten Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II, ehemals Fahrzeugbrief) vorhanden sind.


Identifizierung:
  • Privatpersonen: Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp“ oder via Kartenlesegerät. Alternativ: BundID mit ELSTER-Zertifikat oder Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion/eID/eAT-Authentifizierung
  • Juristische Personen: Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat


Tipp für den Führerscheinumtausch
Bevor Sie sich hinters Steuer ihres Fahrzeugs setzen, schauen Sie noch einmal auf das Ausstellungsdatum ihres Führerscheins. Nach der EU-Führerscheinrichtlinie müssen bis 2033 alle Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Aktuell und noch bis zum 19. Januar 2027 sind die Kartenführerscheine mit den Ausstellungsjahren 2002 bis 2004 an der Reihe. Bürger, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, haben für den Umtausch noch Zeit bis zum 19. Januar 2033.

Der Andrang besonders zum Ende der Umtauschfrist ist besonders groß. Der Umtausch des Führerscheins dauert dann zwischen vier und fünf Wochen. Die Führerscheinstelle empfiehlt, nicht bis zum Ende der Frist zu warten. In den Sommermonaten lässt sich der Umtauschvorgang meist innerhalb von 10 Tagen erledigen.
Autor: red

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