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Mo, 10:25 Uhr
12.11.2007

Richter Kropp: Tacheles geredet

Sondershausen/Nordhausen (kn/nnz). Bei manchen stehen sie in keinem guten Ruf: deutsche Rechtsanwälte. Viele sehen sie als Winkeladvokaten, Gebührenscheffler oder ähnliches. Manche Richter stöhnen über sogenannte Konfliktverteidiger, die sich aus der Sabotage von Verfahren einen Spaß machen....


Dabei sind Rechtsanwälte Organe der Rechtspflege, die am Verfahren mitwirken müssen. Dass dieses negative Bild gerade im Kyffhäuserkreis nicht stimmt, zeigt ein Verfahren vor dem Amtsgericht Sondershausen. Am 10.03.2007 war Ansgar B. (16, Name geändert) mal wieder in der Gegend um Himmelsberg mit einem Auto unterwegs, und zwar ohne Fahrerlaubnis. Zudem „produzierte“ er einen Unfall, wobei er seinen Wartepflichten nicht nachkam und vielmehr davonfuhr.

Da der junge Mann mehrfach vorbestraft war, kam der Familienrat auf eine verhängnisvolle Idee: der nicht vorbestrafte Vater solle sich als Täter outen, um den Sohnemann vor Strafe zu bewahren. Zu schade, dass es einen neutralen Zeugen gab, der das Ganze gesehen und Ansgar B. angezeigt hatte. Daraufhin wurde dieser Zeuge auch noch schnell bedroht, damit er ja aussage, dass Papa B. mit dem Wagen unterwegs gewesen sei.

So die Aktenlage und eine spannende Jugendgerichtsverhandlung bei Jugendrichter Christian Kropp standen an. Doch zu aller Überraschung erklärte der neue Rechtsanwalt des B. sogleich: “Herr Kropp, sie kennen mich, ich rede Tacheles. Mein Mandant ist gefahren und alles andere stimmt nicht!“ Dank dieses guten Rechtsanwaltes gab es nicht nur eine kurze Sitzung, Ansgar B. ist mit 75 Arbeitsstunden noch einmal glimpflich davongekommen. So gewichtig ist ein richtiges Geständnis vor Gericht!

„Solche Rechtsanwälte wie den von Ansgar B. gibt es viele im Kyffhäuserkreis“, resümiert Amtsrichter Kropp. Konfliktverteidigung gebe es hier nicht, im wohlverstandenen Interesse des Mandanten sei der kurze Dienstweg zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Rechtsanwaltschaft nicht selten. Wie B. könnten auch andere Angeklagte mit gerichtlicher Milde rechnen, wenn sie rechtzeitig ein Geständnis ablegten und nicht wüste Storys erzählten, bei denen andere für sie lügen müssten oder neutrale Zeugen bedroht würden. Das Verfahren ist dann auch rechtskräftig geworden.
Autor: nnz

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