Fr, 11:39 Uhr
07.12.2007
Nur noch mit Karte
In der Stadt Sondershausen einschließlich der eingemeindeten Ortsteile halten 13 Kindertagesstätten ein ausreichendes Platzangebot für Kinder bis zum Schuleintritt bereit. Bei der Anmeldung der Kinder gibt es einiges zu beachten...
Je nach den räumlichen Bedingungen und der vom Land Thüringen ausgestellten Betriebserlaubnis, ist das Aufnahmealter und die Platzkapazität festgelegt. Die meisten Einrichtungen nehmen Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr auf. Einige Einrichtungen haben die Möglichkeit der Aufnahme ab dem 3. Lebensmonat.
Der Rechtsanspruch im Land Thüringen besteht ab vollendetem 2. Lebensjahr (ThürKitaG § 2). Die Stadt Sondershausen bietet darüber hinaus in begründeten Fällen, wie Erwerbstätigkeit, Aus- und Fortbildung, besonderen Erziehungsbedarf u. ä., die Betreuung ab dem 3. Lebensmonat an.
Die Anmeldung soll in der Regel 6 Monate vor Aufnahme erfolgen.
Neu ist, dass ab Januar 2008 bei der Stadt Sondershausen eine Karte ausgestellt wird, die zur Anmeldung in einer Kindertagesstätte berechtigt. Ohne Vorlage dieser Karte kann in den Einrichtungen keine Anmeldung vorgenommen werden.
In den zurückliegenden Jahren haben Eltern ihre Kinder in mehreren Einrichtungen vormerken lassen und damit Plätze belegt, die tatsächlich nicht erforderlich waren. Das Anmeldeformular ist bei der Stadtverwaltung Sondershausen, Fachbereich 4: Soziales, Jugend und Sport, Fachgebiet Kindertagesstätten, Markt 4 (Schwan) zu beantragen.
Autor: nnzJe nach den räumlichen Bedingungen und der vom Land Thüringen ausgestellten Betriebserlaubnis, ist das Aufnahmealter und die Platzkapazität festgelegt. Die meisten Einrichtungen nehmen Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr auf. Einige Einrichtungen haben die Möglichkeit der Aufnahme ab dem 3. Lebensmonat.
Der Rechtsanspruch im Land Thüringen besteht ab vollendetem 2. Lebensjahr (ThürKitaG § 2). Die Stadt Sondershausen bietet darüber hinaus in begründeten Fällen, wie Erwerbstätigkeit, Aus- und Fortbildung, besonderen Erziehungsbedarf u. ä., die Betreuung ab dem 3. Lebensmonat an.
Die Anmeldung soll in der Regel 6 Monate vor Aufnahme erfolgen.
Neu ist, dass ab Januar 2008 bei der Stadt Sondershausen eine Karte ausgestellt wird, die zur Anmeldung in einer Kindertagesstätte berechtigt. Ohne Vorlage dieser Karte kann in den Einrichtungen keine Anmeldung vorgenommen werden.
In den zurückliegenden Jahren haben Eltern ihre Kinder in mehreren Einrichtungen vormerken lassen und damit Plätze belegt, die tatsächlich nicht erforderlich waren. Das Anmeldeformular ist bei der Stadtverwaltung Sondershausen, Fachbereich 4: Soziales, Jugend und Sport, Fachgebiet Kindertagesstätten, Markt 4 (Schwan) zu beantragen.