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Di, 08:23 Uhr
25.03.2008

Richter Kropp: Angebote zur Güte

„Angebote zur Güte“ - so werden im Amtsgericht Sondershausen nicht selten saftige Geldauflagen umschrieben. Wer als Ersttäter auf der Anklagebank sitzt, kann bei geringer Schuld einem Urteil entgehen, wenn er bereit ist, tief in die Tasche zu greifen. Zugute kommt das Geld vor allem Vereinen in der Region...


Stapelweise Post flattert den Strafrichtern des Amtsgerichts Sondershausen wöchentlich auf seinen Schreibtisch. Ein Großteil der Schreiben stammt von gemeinnützigen Vereinen aus der ganzen Bundesrepublik, deren Arbeit mit den Bußgeldern unterstützt werden kann. Manche schicken Hochglanzbroschüren, andere stellen ihre Arbeit in schlichten Schreiben vor. Wer von den Geldauflagen profitiert, das entscheiden die Strafrichter. Sie achten aber darauf, dass das Geld in der Region bleibt.

Im Idealfall wird eine Verknüpfung zwischen der Straftat und dem Empfänger hergestellt. So gehen bei Straßenverkehrsdelikten nicht selten Bußgelder an die Kreisverkehrswacht oder an den Weißen Ring sowie den Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr.

Vor allem die Förderung der Jugendarbeit im Kreis und Umweltprojekte liegen den Amtsrichtern dabei am Herzen. Im Jahr 2007 flossen insgesamt 16.755 Euro an gemeinnützige Vereine, etwa 2.500 Euro weniger als noch 2006. Daneben wurden vor allem Tierheime, Sportvereine und Vereine zur Förderung medizinischer Zwecke wie die Deutsche Hirntumorhilfe und die Deutsche Schlaganfallshilfe bedacht.

Allerdings weiß nicht jeder Straftäter das „Angebot zur Güte“ zu schätzen. Rund ein Drittel aller Straftäter zahlten nicht oder nur teilweise die Geldauflage - immer in der Hoffnung, der Richter merke dies nicht. Doch weit gefehlt: Die Richter, ihre Mitarbeiter und auch die Vereine, die von den Geldstrafen profitieren sollen, überprüfen akribisch den Zahlungseingang. Kommt kein Geld beim Empfänger an, finden sich die Täter vor Gericht wieder - diesmal ohne Güte, aber nicht immer in froher Erwartung eines Urteils.
Autor: nnz/kn

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