Mi, 14:58 Uhr
09.04.2008
Blauzungenkrankheit – Infos wegen Impfung
An alle Halter von Rindern, Schafen und Ziegen im Kyffhäuserkreis. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt informiert wegen wichtiger Informationen hinsichtlich der Blauzungenkrankheit...
Das Land Thüringen plant ab Juni eine flächendeckende Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit.
Es ist vorgesehen alle empfänglichen Tiere zu impfen, und zwar ortsweise.
Es ist geplant, Schafe und Ziegen ab 02.06. und Rinder ab 09.06.2008 zu impfen.
Die entstehenden Kosten tragen das Land Thüringen und die Tierseuchenkasse.
Alle Tierhalter sowie die entsprechenden Tierzahlen der o.g. Arten müssen erfasst werden. Es besteht gemäß der Viehverkehrsverordnung generell eine Anzeigepflicht für Tierhaltungen. Wer dem bisher noch nicht nachgekommen ist, sollte dies sofort nachholen.
Aus diesem Grund macht es sich erforderlich, dass sich alle Halter dieser Tierarten bei den zuständigen Bürgermeistern bzw. Gemeinde- und Stadtverwaltungen melden und die notwendigen Informationen über ihren Tierbestand mitteilen.
Diese Meldung muss bis spätestens 21.04.2008, 12.00 Uhr erfolgt sein.
Für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bedanken wir uns im voraus.
Dr. Wolf
Amtsleiter
Landratsamt Kyffhäuserkreis
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Autor: khhDas Land Thüringen plant ab Juni eine flächendeckende Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit.
Es ist vorgesehen alle empfänglichen Tiere zu impfen, und zwar ortsweise.
Es ist geplant, Schafe und Ziegen ab 02.06. und Rinder ab 09.06.2008 zu impfen.
Die entstehenden Kosten tragen das Land Thüringen und die Tierseuchenkasse.
Alle Tierhalter sowie die entsprechenden Tierzahlen der o.g. Arten müssen erfasst werden. Es besteht gemäß der Viehverkehrsverordnung generell eine Anzeigepflicht für Tierhaltungen. Wer dem bisher noch nicht nachgekommen ist, sollte dies sofort nachholen.
Aus diesem Grund macht es sich erforderlich, dass sich alle Halter dieser Tierarten bei den zuständigen Bürgermeistern bzw. Gemeinde- und Stadtverwaltungen melden und die notwendigen Informationen über ihren Tierbestand mitteilen.
Diese Meldung muss bis spätestens 21.04.2008, 12.00 Uhr erfolgt sein.
Für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bedanken wir uns im voraus.
Dr. Wolf
Amtsleiter
Landratsamt Kyffhäuserkreis
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
