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Mi, 15:05 Uhr
09.04.2008

nnz/kn-doku: Änderung gefordert

Zur laufenden Debatte um die Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) hat der Volksinteressenbund Thüringen (VIBT) einen offenen Brief an den Ministerpräsidenten des Landes Thüringen, Herrn Dieter Althaus, geschickt. Der offene Brief hat folgenden Wortlaut...

Thüringer Staatskanzlei
z.Hd. Herrn Ministerpräsident Althaus
Regierungsstraße 73
99084 Erfurt


Sondershausen, 08.04.2008


Offener Brief

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Althaus,

die Thüringer Landesregierung plant im Rahmen eines Gesetzentwurfes ein sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (Thür.KAG). Wir, die Mitglieder des Landesverbandes des Volksinteressenbund Thüringen (VIBT) halten die vorliegenden Änderungsentwürfe für nicht ausreichend, da sie einer finanziellen Enteignung der
Grundstücksbesitzer gleich kommen.

Einige Beispiele sollen dieses belegen:

Bevor Beiträge erhoben werden, sollte der „besondere Vorteil“ für die Eigentümer von einem unabhängigen Sachverständigen geprüft werden. Die Gesetzesänderung muss jedwede Willkür in der Festsetzung der Beiträge verhindern. Durch das immens erhöhte Verkehrsaufkommen dient der Bau der kommunalen Straßen der Allgemeinheit.

Die Grundsatzentscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Gemeinden können selbst entscheiden ob Beiträge erhoben werden sollen oder nicht) muss auch in den Gesetzentwurf im Land Thüringen einfließen. Die Thüringer Landesregierung sollte die Forderung nach bürgerfreundlichen Kommunalabgaben zur Kenntnis nehmen.

Bürger, die bereits vorher zu einmaligen Beiträgen herangezogen wurden, dürfen durch die Einführung neuer Gesetze nicht wiederholt zur Kasse gebeten werden.

Die unbürokratische Ermächtigung der Bürgermeister per Gesetz auf das Privatvermögen der Haus- und Grundeigentümer ungefragt zugreifen zu können, ist ein Unding und ein Verstoß gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Die spezielle Methodik zur Berechnung der Höhe der Zwangsbeiträge, die sich auf Grundstücksflächen und Geschoßanzahl bezieht, bleibt jedem normal denkenden Menschen unerklärlich und ist völlig unlogisch, auch weil sie keinen Bezug zur tatsächlichen Nutzung der Strasse bzw. der Abwasserleitungen herstellt.

Die Zahlung der Zwangsbeiträge muss erfolgen, ohne dass eine konkrete Gegenleistung für den Einzelnen nachweisbar erfolgt, da sich der Wert des Grundstückes überhaupt nicht erhöht.

Hierbei handelt es sich praktisch um eine finanzielle Enteignung.

Wir fordern, dass bei allen Maßnahmen in der technischen Ausführung der Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung beachtet wird und die Beitragserhebung für Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an Straßen ausgeschlossen wird.

Eine weitere Belastung ist die Stundung der Beiträge mit entsprechenden Stundungszinsen (monatlich 1,5% 20 Jahre lang) durch die Eigentümer. Unüberschaubare Verwaltungsmehrkosten entstehen, wenn für jede monatliche Ratenzahlung immer ein neuer Beitragsbescheid erstellt werden muss. Durch diese Verordnung kann niemals die Frist der Verjährung von 13 Jahren eingehalten werden. Die Belastung der Bürger wäre unüberschaubar. Denn ob Zinsen erhoben werden oder nicht, entscheidet auch hier die Gemeinde.

Wenn, denn künftig doch Beiträge erhoben werden müssen, muss eine Klarstellungssatzung den Außenbereich vom Innenbereich korrekt trennen, damit jegliche individuelle Betrachtungsweise der Verantwortlichen ausgeschlossen ist.

Eine Bezahlung der Beiträge über Steuern muss das Hauptanliegen der Thüringer Landesregierung sein.
So wie die Finanzierung bei Strom, Gas, Wasser, Abfallbeseitigung, Telefonnetz und Bundes- sowie Landesstraßen ohne Zwangsbeiträge funktioniert, muss auch im Bereich von Straßenausbau und Abwasser gehandelt werden. Die Finanzierung muss durch Steuern und Gebühren erfolgen.

Ebenso dürfen unvermessene Grundstücke nicht zu Beiträgen herangezogen werden. Es kann nicht sein, das für die Flächengröße, die durch die Kommune oder andere Beauftragte, die keine Ausbildung zur Vermessung haben und willkürlich bestimmbar sein kann, Zahlung zu leisten ist. Die Doppel, bzw. Dreifachbelastung der Grundstückseigentümer ist hier durch Vermessungskosten und Beitragszahlungen vorprogrammiert.

Herr Ministerpräsident,

der Gesetzentwurf greift nicht das Hauptproblem der Beitragsfinanzierung, die im Wesentlichen durch die Grundstückseigentümer erfolgen soll, auf, sondern verschleiert lediglich durch die eine oder andere Regelung die wahre Kostenproblematik, die weiterhin für die Bürger besteht. Der Forderung, auch von Seiten des Volksinteressenbund Thüringens (VIBT), nach der Abschaffung aller Beiträge wird nicht nachgegangen. Wie in der Vergangenheit schon mehrmals erfolgt, fordern wir für die Finanzierung von Infra-Strukturmaßnahmen, den Ansatz der Finanzierung durch das allgemeine Steueraufkommen, da auch der kommunale Straßenausbau der Allgemeinheit dient.
Selbst der ehemalige Thüringer Ministerpräsident, Bernhard Vogel, forderte vor Jahren eine solche Vorgehensweise. Dieses scheint bei der Thüringer Landesregierung vollkommen in Vergessenheit geraten zu sein.

Durch die Zwangsbeiträge entstehen erhebliche Standortnachteile für die bestehenden Industriebetriebe, für künftige Industrieansiedlungen und bei den betroffenen Personen Existenzängste.
Zwangsbeiträge sind Bremsklötze für die weitere Entwicklung des Landes Thüringen als Industriestandort.

Durch die Zwangsbeiträge werden auch die mittelständigen Handwerksbetriebe keinen Nutzen ziehen, denn entweder zahlt man Beiträge oder man renoviert sein Eigenheim.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
sorgen Sie für eine finanzielle Entlastung der Bürger, so dass nicht noch mehr Thüringer gen Westen ziehen und die Wirtschaft hier ganz am Boden liegen wird.

Die Mitglieder des Volksinteressenbund Thüringens (VIBT) erwarten, dass die Erhebung von Zwangsbeiträgen für Straßenausbau und Abwasserinvestitionen in Thüringen per Gesetz beendet wird.

Wir fordern Sie auf, sich generell für die Abschaffung der Beiträge, die überwiegend von Ihren Wählern zu tragen sind, einzusetzen. Oder wollen Sie, dass in ca. 10 Jahren nur noch überwiegend Rentner hier wohnen ?

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Scheerschmidt
Vorsitzender
des Landesverbandes des VIBT
Autor: nnz/kn

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