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Do, 20:37 Uhr
24.04.2008

Offener Brief des Volksinteressenbundes Thüringen

Vor einiger Zeit veröffentlichten wir einen offenen Brief des Volksinteressenbundes Thüringen (VIBT) an den Ministerpräsidenten Freistaates Thüringen, Dieter Althaus (CDU). Jetzt kam die Antwort...

In dem Brief hatte der Landesvorstand des Volksinteressenbund Thüringen (VIBT) seine Vorstellungen zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes geäußert. Jetzt bekam der VIBT die Antwort, die wir auf dessen Wunsch hier veröffentlichen dürfen:

Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes

Sehr geehrter Herr Scheerschmidt,

Ihr Schreiben vom 8.April 2008, in dem Sie sich zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes äußern, hat Herrn Ministerpräsidenten vorgelegen. Ich wurde mit der Beantwortung beauftragt.

Sie fordern in dem o.g. Schreiben die vollständige Abschaffung von Beiträgen und die Finanzierung sämtlicher Infrastrukturmaßnahmen durch Steuern.

Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 31. Mai 2005 festgestellt, dass die Kommunen grundsätzlich verpflichtet sind Straßenausbaubeiträge für Ausbaumaßnahmen zu erheben. Die Landesregierung schlägt daher im Entwurf des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes eine modifizierte Stichtags- und Ermessensregelung vor. Bei der Beitragserhebungspflicht für Vergangenheit und Zukunft soll es bleiben. Die ist dem verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungssatz geschuldet. Der Gesetzentwurf sieht aber zur Entlastung der Bürger erhebliche Zahlungserleichterungen vor.

Ein (Steuer-)Finanzierung durch alle Bürger, wie Sie fordern, kann nicht in Betracht kommen, da sie dem Vorteilsgedanken des Kommunalabgabenrechtes nicht gerecht würde.
Auch sind die Rechtslage und die Rechtssprechung zur Straßenausbaubeitragsproblematik in Thüringen nicht mit der Situation in Sachsen vergleichbar, weswegen eine diesbezügliche Orientierung an Sachsen ausscheidet. Außerdem könnten damit die in der Vergangenheit begründeten Probleme nicht gelöst werden.

Da Sie in Ihrem Schreiben auch Anregungen zur Ausgestaltung der Beitragserhebung ausführen, habe ich – Ihr Einverständnis vorausgesetzt – Ihren Brief in Kopie dem für das Kommunalabgabenrecht zuständigen Innenministerium, das den o.g. Gesetzentwurf bearbeitet, zur Kenntnis gegeben.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Gez. Sonja Schmidt
Autor: khh

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