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Do, 14:47 Uhr
15.05.2008

kn-Polizeibericht vom Donnerstag

Dieses Mal gab es im Verkehrsbereich nur Bagatellschäden, aber ein Hinweis zur Benutzung der Ortsumfahrung Sondershausen (B4) ist aus gegebenen Anlass notwendig...

Am 14.05.2008 gegen 10.15 Uhr konnte in Sondershausen, Parkhaus Schlossgalerie (1. Parkdeck) ein Fahrzeugführer eines PKW Audi, blau, beobachtet werden, wie dieser beim Ausparken einen anderen PKW beschädigte. Ohne sich um den weiteren Schaden zu kümmern, verließ der Fahrzeugführer anschließend pflichtwidrig den Unfallort, konnte jedoch ermittelt werden. Am PKW Seat des Geschädigten entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 1000 Euro, beim Verursacher ein Schaden von ca. 100,- Euro.

In den Abendstunden des 14.05.2008 konnte im Bereich der Zufahrt zur Kiesgrube Sondershausen am Park ein nicht zugelassenes Minimoped, ein sogenanntes Poketbike, festgestellt werden. Der 15-jährige Fahrzeugführer war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis für dieses Fahrzeug und es bestand auch kein Versicherungsschutz. Es wurde eine Anzeige aufgenommen.

Am 14.05.2008 in den Abendstunden konnte aufgrund Bürgerinformation ein Bürger im Nachhinein ermittelt werden, welcher mit einem gelben Quad widerrechtlich den Bereich der Baustelle Ortsumfahrung B 4 Sondershausen befuhr. Hier besteht der Verdacht, dass dieses Fahrzeug nicht ordnungsgemäß zugelassen war. Es wurde eine Anzeige wegen Kennzeichenmissbrauchs gegen den Fahrzeugführer aufgenommen.

Hinweis Redaktion:
Auch wenn auf der Ortsumfahrung B4 Sondershausen bereits in weiten Teilen eine Bitumendecke aufgetragen ist, dürfen diese Bereiche nicht mit KfZ befahren werden. Wer sich dort von der Polizei erwischen lässt ist dran. Bei Fußgängern und Radfahrern drück man gern noch mal ein Auge zu. Sollte es dabei aber zu einem Unfall mit einem der Baufahrzeuge kommen, sieht es allerdings nicht gut für Sie aus, da Sie sich illegal auf einer Baustelle bewegen. Also doppelt aufpassen.

Autor: khh

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