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Di, 16:37 Uhr
24.06.2008

nnz-Forum: Die Sondershäuser Doppelehe (1)

Im Zusammenhang mit diesem Urteil erreichte uns eine interessante Lesermeinung, die wir Ihnen nicht vorenthalten möchten....


Ich wollte mitteilen, daß es mir mit meinem ägyptischen Ehemann Mustafa A., geheiratet nach deutschem Recht in München 2000 genau so ergangen ist.

Moustafa A. bekam trotz Doppelehe - geschlossen am 7.4.03 in Ägypten - Belege nachweislich dokumentiert über die deutsche Botschaft - auch noch das Aufenthaltsrecht in Deutschland.
Seit 2005 bin ich rechtskräftig geschieden - man hat sich seitens der Behörden hinter dem Heimatrecht des damaligen Ehemannes verschanzt.

Ich finde das eine bodenlose Frechheit, dem auch noch den Aufenthalt zu gestatten. Mittlerweile soll er mehrere Delikte abzuarbeiten haben - die kann ich nicht belegen - nur vom Hörensagen - und ich hoffe, daß es ausreicht, ihn wieder auf den fliegenden Teppich Richtung Heimat zu setzen

Der Name ist der Redaktion bekannt
Autor: khh

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