eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Mo, 07:05 Uhr
30.06.2008

Nichtraucherschutzgesetz ab 1. Juli

Das Nichtraucherschutzgesetz in Thüringen tritt ab morgen in Kraft. Vor allem Gastronomen, aber nicht nur, gibt es hier noch einige Tipps...


Die Industrie- und Handelskammer weist alle Gastronomen nochmals darauf hin, dass am 1. Juli 2008 das Thüringer Nichtraucherschutzgesetz in Kraft tritt. Das Rauchverbot gilt dann in:

· Restaurants, Cafés, Kneipen, Imbissbetrieben, Bars, Clubs
· Diskotheken
· Spielhallen und Spielkasinos
· Restaurants von Einkaufszentren und Ladenpassagen
· Vereins-, Gemeindehäusern und Betriebskantinen soweit sie der Öffentlichkeit zugänglich sind.

Ein Merkblatt der IHK mit weiteren Informationen hierzu sowie den Gesetzestext (Thüringer Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens vom 20.12.2007) erhalten Sie in den Regionalen Service-Centern Nordhausen unter Telefon 03631 908210 und Heilbad Heiligenstadt unter Telefon 03606 612114.
Autor: khh

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (8)