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Mo, 10:52 Uhr
07.07.2008

Richter Kropp: „Böswilliges Gutachten“

Gerichte sind dafür da, Streitigkeiten zwischen den Parteien zu schlichten. Dies ist vor allem Aufgabe der Zivilgerichte. Im Fall des 70jährigen Alfons H. (Name geändert) ging es vor dem Sondershäuser Amtsgericht um die Erhöhung der Nettomiete in seiner Wohnung in Sondershausen.


Alfons H. hatte den Rechtsstreit verloren und musste statt 382 Euro nunmehr 458 Euro zahlen. Die neue Miete sei nicht angemessen, da die Wohnung nicht saniert sei, so der damalige Beklagte H. Ein Sachverständiger war zu einem anderen Ergebnis gekommen, eine Zivilrichterin des Amtsgerichts Sondershausen hatte ihn am 11.11.2004 zur Zahlung der erhöhten Miete verurteilt. Mit diesem rechtskräftigem Urteil endete der Streit jedoch nicht.

Alfons H. war über den Ausgang dieses Verfahrens und den Sachverständigen so erbost, dass er es sich nicht nehmen ließ, einen der beteiligten Rechtsanwalt anzurufen und über den Sachverständigen zu schimpfen. „Das böswillige und falsche Gutachten ist der Krebsschaden des Urteils gewesen. Der Sachverständige hat mich betrogen.“ Wegen übler Nachrede stand Alfons H. nunmehr erneut vor Gericht, diesmal vor Strafrichter Christian Kropp.

Der Angeklagte leugnete die Tat, dies sei nicht sein Sprachgebrauch. Die Zeugen, der Rechtsanwalt und seine Sekretärin, erzählten jedoch glaubwürdig das Gegenteil. Danach habe der Angeklagte aufgebracht diese Worte gebraucht. Man habe das gleich mitgeschrieben. Wegen übler Nachrede verurteilte Strafrichter Kropp den Rentner zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro. Er forderte den unwilligen Mann auf, endlich einzusehen, dass sein früherer Prozess verloren sei und nicht weiter nachzuhaken. Alfons H. müsse zur Ruhe kommen und das Ganze abhaken. Ansonsten würde er sich in seinem Alter durch ständige Prozesse und Verfahren nur unglücklich machen.

Am Rande des Verfahrens war zu hören, dass wegen solcher Äußerungen noch mehrere Zivilprozesse vor dem Amtsgericht Sondershausen anhängig sind. Der Verurteilte hat gegen das Urteil des Sondershäuser Amtsgerichts kein Rechtsmittel eingelegt.
Autor: nnz

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