Di, 11:46 Uhr
08.07.2008
Noch kein Baurecht für Schweinemastanlage
Die Entscheidung des Landesverwaltungsamtes Thüringens, dass in Immenrode eine vergrößerte Schweinmastanlage möglich sei, heißt noch nicht, dass es schon Baurecht gäbe. ...
Der Pressesprecher des Landesverwaltungsamtes Thüringens, Adalbert Alexy betonte auf Anfrage von kn hin, dass es bei dem Raumordnungsverfahren keine Einspruchsmöglichkeit gäbe. Das Raumordnungsverfahren sei im Prinzip erst mal eine innerbehördliche Empfehlung. Seine Behörde habe nur festgestellt, dass wegen der Erweiterung der bestehenden Schweinmastanlage kein gesundheitlichen Einwirkungen zu erwarten seien. Auch sehe man keine Beeinträchtigung des Tourismus.
Alexy stellte aber auch gleich klar, dass diese Entscheidung noch lange kein Baurecht bedinge. Es muss erst noch das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren abgewartet werden, welche erst noch durchgeführt werden muss. Bei diesem Genehmigungsverfahren, gibt es wiederum die Möglichkeit der Mitarbeit der Öffentlichkeit. Bei einem negativen Ausgang des das immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren gäbe es dann die Möglichkeit des Einspruches.
Schon auf der Einwohnerversammlung hatte der Bauamtsleiter des Kyffhäuserkreises, Sören Hauskeller, darauf verwiesen, dass erst im Genehmigungsverfahren die eigentliche Entscheidung fällt. Denn gerade solche Fragen wie Luftbelastung und ähnliches spiele im Raumordnungsverfahren noch nicht mal die große Rolle, sondern erst im Genehmigungsverfahren. Es ist also noch nichts verloren. Es ist nur ein Zeichen für die Bürgerinitiative, noch mehr Schussmaterial gegen die Schweinemastanlage zu sammeln. Das Gleiche muss man aber auch von den Stadt- und Kreisbehörden erwarten, wenn Sie ein sicheres Bestehen des Ferienparks Feuerkuppe wirklich wünschen.
Autor: khhDer Pressesprecher des Landesverwaltungsamtes Thüringens, Adalbert Alexy betonte auf Anfrage von kn hin, dass es bei dem Raumordnungsverfahren keine Einspruchsmöglichkeit gäbe. Das Raumordnungsverfahren sei im Prinzip erst mal eine innerbehördliche Empfehlung. Seine Behörde habe nur festgestellt, dass wegen der Erweiterung der bestehenden Schweinmastanlage kein gesundheitlichen Einwirkungen zu erwarten seien. Auch sehe man keine Beeinträchtigung des Tourismus.
Alexy stellte aber auch gleich klar, dass diese Entscheidung noch lange kein Baurecht bedinge. Es muss erst noch das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren abgewartet werden, welche erst noch durchgeführt werden muss. Bei diesem Genehmigungsverfahren, gibt es wiederum die Möglichkeit der Mitarbeit der Öffentlichkeit. Bei einem negativen Ausgang des das immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren gäbe es dann die Möglichkeit des Einspruches.
Schon auf der Einwohnerversammlung hatte der Bauamtsleiter des Kyffhäuserkreises, Sören Hauskeller, darauf verwiesen, dass erst im Genehmigungsverfahren die eigentliche Entscheidung fällt. Denn gerade solche Fragen wie Luftbelastung und ähnliches spiele im Raumordnungsverfahren noch nicht mal die große Rolle, sondern erst im Genehmigungsverfahren. Es ist also noch nichts verloren. Es ist nur ein Zeichen für die Bürgerinitiative, noch mehr Schussmaterial gegen die Schweinemastanlage zu sammeln. Das Gleiche muss man aber auch von den Stadt- und Kreisbehörden erwarten, wenn Sie ein sicheres Bestehen des Ferienparks Feuerkuppe wirklich wünschen.