Mi, 12:36 Uhr
09.07.2008
Darf ein Arbeitsloser Urlaub machen?
Am 10. Juli beginnen auch in Thüringen wieder die lang ersehnten Schulferien. Für Empfänger von Arbeitslosengeld stellt sich möglicherweise die Frage: Darf ich verreisen und was habe ich vor dem Urlaub zu beachten? Hier die Antwort...
Grundsätzlich gilt: Arbeitslose können bei weiterem Bezug von Arbeitslosengeld I für maximal drei Wochen im Kalenderjahr in den Urlaub verreisen. Voraussetzung: Es darf in dieser Zeit keine Aussicht auf Vermittlung in Arbeit bestehen und auch keine Bildungsmaßnahme vorgesehen sein. Aus diesen Gründen und weil ein Rechtsanspruch auf bestimmte Urlaubstage im Jahr nicht besteht, ist der Urlaub mit der Arbeitsagentur vor Beginn der Reise abzustimmen. Dafür reicht bereits ein Anruf unter 01801 555 111.
In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit gilt die genannte Bestimmung für Urlaubsreisen nur in besonderen Ausnahmefällen, da erfahrungsgemäß die Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz in dieser Zeit am höchsten sind. Arbeitslose, die ohne vorherige Absprache verreisen bzw. ortsabwesend sind, verlieren im nach hinein ihren Anspruch und müssen bereits erhaltenes Geld zurückzahlen.
Weitere Informationen können dem Merkblatt Was bei Umzug und Reisen zu beachten ist unter http://www.ba-bestellservice.de/ entnommen werden.
Autor: nnzGrundsätzlich gilt: Arbeitslose können bei weiterem Bezug von Arbeitslosengeld I für maximal drei Wochen im Kalenderjahr in den Urlaub verreisen. Voraussetzung: Es darf in dieser Zeit keine Aussicht auf Vermittlung in Arbeit bestehen und auch keine Bildungsmaßnahme vorgesehen sein. Aus diesen Gründen und weil ein Rechtsanspruch auf bestimmte Urlaubstage im Jahr nicht besteht, ist der Urlaub mit der Arbeitsagentur vor Beginn der Reise abzustimmen. Dafür reicht bereits ein Anruf unter 01801 555 111.
In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit gilt die genannte Bestimmung für Urlaubsreisen nur in besonderen Ausnahmefällen, da erfahrungsgemäß die Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz in dieser Zeit am höchsten sind. Arbeitslose, die ohne vorherige Absprache verreisen bzw. ortsabwesend sind, verlieren im nach hinein ihren Anspruch und müssen bereits erhaltenes Geld zurückzahlen.
Weitere Informationen können dem Merkblatt Was bei Umzug und Reisen zu beachten ist unter http://www.ba-bestellservice.de/ entnommen werden.