Mi, 14:42 Uhr
08.10.2008
nnz/kn-Service: Die Karten kommen
Zurzeit erfolgt die Zustellung der Lohnsteuerkarten durch die Gemeinde, in der man am 20. September 2008 mit Hauptwohnsitz gemeldet war. Was es mit den Karten alles zu beachten gilt, das haben wir zusammengefaßt...
Die Lohnsteuerkarten werden einzeln pro Person zugestellt. Freibeträge für Kinder unter 18 Jahren werden weiterhin auf der Lohnsteuerkarte vermerkt. Bürger bzw. Steuerpflichtige, die bis zum 31. Oktober 2008 keine Lohnsteuerkarte erhalten haben, wenden sich bitte an ihre zuständige Meldebehörde. Nicht benötigte Lohnsteuerkarten für das Jahr 2009 müssen mit einem entsprechenden Vermerk an die Meldebehörde zurückgegeben werden.
Auch wenn dieses Verfahren seit Jahren das gleiche ist, sollte eine Kontrolle aller Angaben auf der Lohnsteuerkarte erfolgen. Hierfür beinhaltet der Ratgeber, welcher der Lohnsteuerkarte beigefügt ist, hilfreiche Hinweise und sollte als Unterstützung in den meisten Fragen Auskunft geben. Sollten mit dem Ratgeber nicht alle Fragen beantwortet sein oder sollten sich Änderungen und Ergänzungen auf der Lohnsteuerkarte ergeben, kann man sich an die jeweilige Gemeinde- oder Stadtverwaltung wenden.
Für Änderungen oder Ergänzungen wird bei Kinderfreibeträgen für Kinder unter 18 Jahren ein urkundlicher Nachweis - Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung, Scheidungsurteil – benötigt, für Kinder, die nicht in Nordhausen gemeldet sind, eine steuerliche Lebensbescheinigung von der für den Hauptwohnsitz zuständigen Meldebehörde. Beim Lohnsteuerklassenwechsel ist Vorsprache beider Ehepartner oder Einverständniserklärung des abwesenden Partners über die zukünftige Steuerklasse des nicht vorsprechenden Ehepartners und Vorlage beider Steuerkarten nötig.
Die Änderung Steuerklasse in die Steuerklasse II ist nur im zuständigen Finanzamt Sondershausen, Schillerstraße 6 oder in der Servicestelle des Finanzamtes in Nordhausen, Gerhart-Hauptmann-Straße 3 möglich. Eintragungen und Änderungen von Freibeträgen z. B. für Behinderte, Kinder über 18 Jahren erfolgen durch das zuständige Finanzamt in Sondershausen, Schillerstraße 6 oder durch die Servicestelle des Finanzamtes in Nordhausen, Gerhart-Hauptmann-Straße 3.
Autor: nnz/knDie Lohnsteuerkarten werden einzeln pro Person zugestellt. Freibeträge für Kinder unter 18 Jahren werden weiterhin auf der Lohnsteuerkarte vermerkt. Bürger bzw. Steuerpflichtige, die bis zum 31. Oktober 2008 keine Lohnsteuerkarte erhalten haben, wenden sich bitte an ihre zuständige Meldebehörde. Nicht benötigte Lohnsteuerkarten für das Jahr 2009 müssen mit einem entsprechenden Vermerk an die Meldebehörde zurückgegeben werden.
Auch wenn dieses Verfahren seit Jahren das gleiche ist, sollte eine Kontrolle aller Angaben auf der Lohnsteuerkarte erfolgen. Hierfür beinhaltet der Ratgeber, welcher der Lohnsteuerkarte beigefügt ist, hilfreiche Hinweise und sollte als Unterstützung in den meisten Fragen Auskunft geben. Sollten mit dem Ratgeber nicht alle Fragen beantwortet sein oder sollten sich Änderungen und Ergänzungen auf der Lohnsteuerkarte ergeben, kann man sich an die jeweilige Gemeinde- oder Stadtverwaltung wenden.
Für Änderungen oder Ergänzungen wird bei Kinderfreibeträgen für Kinder unter 18 Jahren ein urkundlicher Nachweis - Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung, Scheidungsurteil – benötigt, für Kinder, die nicht in Nordhausen gemeldet sind, eine steuerliche Lebensbescheinigung von der für den Hauptwohnsitz zuständigen Meldebehörde. Beim Lohnsteuerklassenwechsel ist Vorsprache beider Ehepartner oder Einverständniserklärung des abwesenden Partners über die zukünftige Steuerklasse des nicht vorsprechenden Ehepartners und Vorlage beider Steuerkarten nötig.
Die Änderung Steuerklasse in die Steuerklasse II ist nur im zuständigen Finanzamt Sondershausen, Schillerstraße 6 oder in der Servicestelle des Finanzamtes in Nordhausen, Gerhart-Hauptmann-Straße 3 möglich. Eintragungen und Änderungen von Freibeträgen z. B. für Behinderte, Kinder über 18 Jahren erfolgen durch das zuständige Finanzamt in Sondershausen, Schillerstraße 6 oder durch die Servicestelle des Finanzamtes in Nordhausen, Gerhart-Hauptmann-Straße 3.
