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Fr, 07:03 Uhr
10.10.2008

Elterngeld und Elternzeit

Wie das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit im Kyffhäuserkreis umgesetzt wurde, informierte jüngst Landrat Peter Hengstermann die Kreistagsmitglieder...

Seit dem 01.01.2007 ist das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit in Kraft. Es löste damit für Kinder, die ab dem 01.01.2007 geboren worden sind, das Bundeserziehungsgeld ab.
Das Elterngeld beträgt mindestens 67% des durchschnittlich bereinigten Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt, aber höchstens 1.800,00 € pro Monat. Der Mindestbetrag beträgt 300,00 € im Monat.

Für das Jahr 2008 gingen bisher 353 Anträge für den Kyffhäuserkreis ein. Auf den Altkreis Artern entfallen davon 175 Anträge, d.h. 49,6 %. Im gesamten Kyffhäuserkreis entfallen im Jahr 2008 bisher 14 Anträge auf Männer.

Den Mindestbetrag in Höhe von 300,00 € über eine Zeitraum von 12 Lebensmonaten erhielten 171 Antragsteller, was einen Prozentsatz von 48,4% ausmacht. 2007 waren es 56,6%.
Die Verlängerungsmöglichkeit bei hälftiger Auszahlung und doppelter Laufzeit nutzten 65 Antragsteller, das sind 18,4%.

Den Höchstbetrag in Höhe von 1.800,00 € erhielten im Jahr 2008 bisher 3 Antragsteller. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit im Kyffhäuserkreis betrug im Jahr 2008 bisher 12 Tage, in 2007 waren es noch 17 Tage.
Autor: khh

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