Fr, 15:47 Uhr
05.12.2008
Noch keinen Erfolg erzielt
Vor den Kreistagsmitgliedern hatte sich Landrat Hengstermann (CDU) auch zu den Aufgaben der unteren Immissionsschutzbehörden geäußert und kam auf ein Immissionsproblem in Ebeleben zu sprechen....
Im Zuge der Umsetzung der Funktionalreform im Mai diesen Jahres waren ja die Aufgaben der unteren Immissionsschutzbehörden der Landratsämter erheblich erweitert worden. Neu sind Vollzugsaufgaben dazugekommen, welche die Überwachung und Genehmigung von im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes genehmigungsbedürftigen Anlagen betreffen.
In seinen Ausführungen wies er darauf hin, dass auch die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Störfallrechts, des Chemikalienrechts und spezieller Teile des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes erweitert wurden. Dabei lag der Schwerpunkt der Überwachungstätigkeit für diesen Bereich von genehmigungsbedürftigen Anlagen bei 19 Unternehmen.
Noch nicht gelöst, so Hengstermann sind Probleme in Ebeleben. Erheblichen Bearbeitungsumfang nahm eine Petition von Bürgern des Raumes Ebeleben in Anspruch, welche die Problematik von Geruchsimmissionen im Umkreis der Biodieselanlage zum Inhalt hatte. Die bisherige Erprobung verschiedener Abscheidetechnologien hat noch nicht zum Erfolg geführt.
Als sehr wichtige Aufgabe bezeichnete er die fachspezifische Beratung von Abfalltransporteuren und die Erteilung von Transportgenehmigungen. Weitere Schwerpunkte dieser Behörde sind die abfallbezogene Fachberatung von Anlagenbetreibern, die Kontrolle der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung und die Durchsetzung von Grundstücksberäumungen, wie in Allmenhausen und Hachelbich.
Als weitere wichtige Aktivität stellt er die chemikalrechtliche Überwachung auf der Grundlage vorliegender Verbraucherwarnungen dar. Diese untersetzt die Kontrolle der Kennzeichnungspflichten einschlägiger Verordnungen und Richtlinien wie z.B. der Kennzeichnungsverordnung nach dem Chemikaliengesetz, der Biozid-Richtlinie und der Zubereitungsrichtlinie.
Autor: khhIm Zuge der Umsetzung der Funktionalreform im Mai diesen Jahres waren ja die Aufgaben der unteren Immissionsschutzbehörden der Landratsämter erheblich erweitert worden. Neu sind Vollzugsaufgaben dazugekommen, welche die Überwachung und Genehmigung von im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes genehmigungsbedürftigen Anlagen betreffen.
In seinen Ausführungen wies er darauf hin, dass auch die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Störfallrechts, des Chemikalienrechts und spezieller Teile des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes erweitert wurden. Dabei lag der Schwerpunkt der Überwachungstätigkeit für diesen Bereich von genehmigungsbedürftigen Anlagen bei 19 Unternehmen.
Noch nicht gelöst, so Hengstermann sind Probleme in Ebeleben. Erheblichen Bearbeitungsumfang nahm eine Petition von Bürgern des Raumes Ebeleben in Anspruch, welche die Problematik von Geruchsimmissionen im Umkreis der Biodieselanlage zum Inhalt hatte. Die bisherige Erprobung verschiedener Abscheidetechnologien hat noch nicht zum Erfolg geführt.
Als sehr wichtige Aufgabe bezeichnete er die fachspezifische Beratung von Abfalltransporteuren und die Erteilung von Transportgenehmigungen. Weitere Schwerpunkte dieser Behörde sind die abfallbezogene Fachberatung von Anlagenbetreibern, die Kontrolle der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung und die Durchsetzung von Grundstücksberäumungen, wie in Allmenhausen und Hachelbich.
Als weitere wichtige Aktivität stellt er die chemikalrechtliche Überwachung auf der Grundlage vorliegender Verbraucherwarnungen dar. Diese untersetzt die Kontrolle der Kennzeichnungspflichten einschlägiger Verordnungen und Richtlinien wie z.B. der Kennzeichnungsverordnung nach dem Chemikaliengesetz, der Biozid-Richtlinie und der Zubereitungsrichtlinie.