Mi, 08:53 Uhr
25.02.2009
Keine Entlastung der Bürger
Wieder keine Entlastung der Bürger bei Straßen- und Kanalausbaubeiträgen stellt Doris Weber (VIBT) in Ihrer Meinung zu den Äußerungen von Staatssekretär Stefan Baldus in Heldrungen fest, die er am Rosenmontag in einer Veranstaltung zum Thüringer Wassergesetz äußerte...
Herr Stefan Baldus, Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt wurde von Frau Gudrun Holbe (CDU), Mitglied des Landtages, zu einer Gesprächsrunde am 23.02.2009 18 Uhr ins Rathaus von Heldrungen eingeladen. Schade nur, daß man dabei nicht an die Bürger aus unserer Region dachte.
Ich erfuhr das aus "dritter Hand" und konnte somit an diesem Gespräch, wo durchaus auch Fragen gestellt werden konnten und fast alle gleich von Herrn Baldus beantwortet wurden. (Hinweis Redaktion: Die Vorinformation für die Presse war recht knapp. KN brachte es am 21.02.09 in seiner Ausgabe.)
Der Staatssekretär stellte die Gesetzänderung des Wassergesetzes wie der Bund und die EU es vorgibt, vor. Im nächsten Plenum, März 2009, soll es verabschiedet werden.
In 85 Seiten wird das Wassergesetz, welches in technischen Dingen und in Rechtsdingen geändert wird, vorgestellt. (Nachzulesen in einer PDF Datei auf der CDU Seite) An diesem Abend wurde über das, was der Bund vorgibt, die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten und wie die Behörden damit umzugehen haben; über herrenlose Speicher 56 an der Zahl, die im Einigungsvertrag offenbar übersehen wurden; über Kleinkläranlagen und über die Bewirtschaftung von Uferbereichen, sowie über Veränderung der Teicherhaltung gesprochen.
Zwei Möglichkeiten bietet der Gesetzgeber den Gemeinden, die herrenlose Speicher in ihrer Gemarkung haben, an: bei Interesse bleiben die Speicher bestehen und die Kostenträgerschaft behält weiterhin das Land, oder das Land macht die Speicher dicht. Belange für Natur und Landwirtschaft sollen bei der Bewirtschaftung von Uferbereichen (20T ha) stärker als bisher Berücksichtigung finden, also für die Landwirtschaft notwendig und für die Natur vertretbar.
Kritik kam dann aus eigener Reihe auf, als über den Hochwasserschutz geredet wurde. Man sprach über die Herabstufung der Gewässer I. Ordnung in Gewässer II. Ordnung, über die Polder und über die finanziellen Schäden der landwirtschaftlichen Ackerflächen nach Überflutung bei Unwettern. Hierbei ging es hauptsächlich um Sachsenburg, Esperstedt und Bretleben. Der Staatssekretär erklärte, daß im Ministerium nach einer Lösung für das Schöpfwerk Sachsenburg gesucht wird. Gesetzlich wird geregelt, wo Gewässer I. Ordnung ins Gewässer II. Ordnung tritt. Auch bei Veränderung der Teiche liegt die Verantwortung beim Land. Obwohl die Gewässer II. Ordnung eine Pflichtaufgabe einer Kommune sei, so könne das Land die Kommune nicht zwingen Geld dafür auszugeben, so der Staatssekretär. Es wurde über den Mißstand des Landes gegen die Kommunen bei Hochwasserschäden kritisiert.
Es kam zur Sprache, daß Steinthaleben keinen Cent vom Land Thüringen nach der "Wasserhose" erhalten hat und so auf immensen Kosten und finanziellen Schäden, die sie selbst nicht verursacht haben, sitzen. Ein Vorschlag wurde aufgegriffen, enger mit Agrar- Genossenschaften zusammenzuarbeiten und denen Geld vom Land für spezielle Technik zur Wassergrabenaushebung zur Verfügung zu stellen, so wie es in manchen Kommunen schon praktiziert wird. Der Staatssekretär Herr Baldus berichtete, daß 85% der Belastung unserer Fließgewässer aus nicht ordentlichen Kläranlagen stammt. Kläranlagen wurden gebaut, wo mehr als 2000 Einwohner waren. 3,5 Milliarden Euro kostet das. Wenn alle noch angeschlossen werden würden, wäre das noch mal so teuer.
Deshalb will nun das Land Kleinkläranlagen fördern. Häuser, die außerhalb liegen, können sich zusammen tun und eine Kleinkläranlage bauen. Sie müssen sie selbst unterhalten ohne sich an den Verband anzuschließen. Diese Kleinkläranlagen werden in Zukunft förderfähig sein. Das betrifft hauptsächlich solche Häuser, wo der Verband in den nächsten 15 Jahren kein Kanal verlegt. Und diese Häuser sind dann 15 Jahre befreit. Alle Aufgabenträger erhalten ein Maßnahmepaket. Sie müssen erklären welche Gebiete sie nicht anschließen werden. Danach beantragen sie eine Befreiung. Den Bürger, bei dem das dann zutrifft, muß ein Antrag für Neusanierung, aber nur da, wo kein Kanal liegt, zur Befreiung beim Aufgabenträger stellen.
12 Monate hat der Aufgabenträger Zeit zum kalkulieren. Für die überdimensionierten Kläranlagen sollen die Bürger, die angeschlossen sind, dadurch keine Beitragserhöhung erhalten.
Der Anschluß- und Benutzerzwang soll trotzdem für die Jenigen bleiben, wo der Kanal bis heute verlegt wurde oder noch verlegt wird. Zu 99% braucht auch dadurch eine Globalkalkulation nicht erneuert werden. Die Beitragsmindereinnahmen werden ausgeglichen und deshalb braucht es auch keine Satzungsänderung geben, so Herr Baldus. Er sagte weiter, dass wir früher gezwungen wurden einen Kanal bauen zu müssen - heute brauchen wir das nicht mehr - und pro Familie erhält 1500 € Förderung für die dezentrale Lösung, der Bau ihrer Kleinkläranlage.
Zur Sprache kam dann noch das Konjunkturprogramm. Hier wurde eindeutig vom Staatssekretär Herrn Baldus erklärt, daß das Land Thüringen vom Bund keinen Cent für Straßen- und Kanalausbau ausgeben darf. Die Bürger müssen nach wie vor Beiträge zahlen, das könne auch keine CDU ändern, so Frau Holbe MdL. Herr Karl Heinz Steinecke (VIBT) sprach an diesen Abend sich wieder gegen die Beiträge aus.
Doris Weber (VIBT)
Autor: khhHerr Stefan Baldus, Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt wurde von Frau Gudrun Holbe (CDU), Mitglied des Landtages, zu einer Gesprächsrunde am 23.02.2009 18 Uhr ins Rathaus von Heldrungen eingeladen. Schade nur, daß man dabei nicht an die Bürger aus unserer Region dachte.
Ich erfuhr das aus "dritter Hand" und konnte somit an diesem Gespräch, wo durchaus auch Fragen gestellt werden konnten und fast alle gleich von Herrn Baldus beantwortet wurden. (Hinweis Redaktion: Die Vorinformation für die Presse war recht knapp. KN brachte es am 21.02.09 in seiner Ausgabe.)
Der Staatssekretär stellte die Gesetzänderung des Wassergesetzes wie der Bund und die EU es vorgibt, vor. Im nächsten Plenum, März 2009, soll es verabschiedet werden.
In 85 Seiten wird das Wassergesetz, welches in technischen Dingen und in Rechtsdingen geändert wird, vorgestellt. (Nachzulesen in einer PDF Datei auf der CDU Seite) An diesem Abend wurde über das, was der Bund vorgibt, die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten und wie die Behörden damit umzugehen haben; über herrenlose Speicher 56 an der Zahl, die im Einigungsvertrag offenbar übersehen wurden; über Kleinkläranlagen und über die Bewirtschaftung von Uferbereichen, sowie über Veränderung der Teicherhaltung gesprochen.
Zwei Möglichkeiten bietet der Gesetzgeber den Gemeinden, die herrenlose Speicher in ihrer Gemarkung haben, an: bei Interesse bleiben die Speicher bestehen und die Kostenträgerschaft behält weiterhin das Land, oder das Land macht die Speicher dicht. Belange für Natur und Landwirtschaft sollen bei der Bewirtschaftung von Uferbereichen (20T ha) stärker als bisher Berücksichtigung finden, also für die Landwirtschaft notwendig und für die Natur vertretbar.
Kritik kam dann aus eigener Reihe auf, als über den Hochwasserschutz geredet wurde. Man sprach über die Herabstufung der Gewässer I. Ordnung in Gewässer II. Ordnung, über die Polder und über die finanziellen Schäden der landwirtschaftlichen Ackerflächen nach Überflutung bei Unwettern. Hierbei ging es hauptsächlich um Sachsenburg, Esperstedt und Bretleben. Der Staatssekretär erklärte, daß im Ministerium nach einer Lösung für das Schöpfwerk Sachsenburg gesucht wird. Gesetzlich wird geregelt, wo Gewässer I. Ordnung ins Gewässer II. Ordnung tritt. Auch bei Veränderung der Teiche liegt die Verantwortung beim Land. Obwohl die Gewässer II. Ordnung eine Pflichtaufgabe einer Kommune sei, so könne das Land die Kommune nicht zwingen Geld dafür auszugeben, so der Staatssekretär. Es wurde über den Mißstand des Landes gegen die Kommunen bei Hochwasserschäden kritisiert.
Es kam zur Sprache, daß Steinthaleben keinen Cent vom Land Thüringen nach der "Wasserhose" erhalten hat und so auf immensen Kosten und finanziellen Schäden, die sie selbst nicht verursacht haben, sitzen. Ein Vorschlag wurde aufgegriffen, enger mit Agrar- Genossenschaften zusammenzuarbeiten und denen Geld vom Land für spezielle Technik zur Wassergrabenaushebung zur Verfügung zu stellen, so wie es in manchen Kommunen schon praktiziert wird. Der Staatssekretär Herr Baldus berichtete, daß 85% der Belastung unserer Fließgewässer aus nicht ordentlichen Kläranlagen stammt. Kläranlagen wurden gebaut, wo mehr als 2000 Einwohner waren. 3,5 Milliarden Euro kostet das. Wenn alle noch angeschlossen werden würden, wäre das noch mal so teuer.
Deshalb will nun das Land Kleinkläranlagen fördern. Häuser, die außerhalb liegen, können sich zusammen tun und eine Kleinkläranlage bauen. Sie müssen sie selbst unterhalten ohne sich an den Verband anzuschließen. Diese Kleinkläranlagen werden in Zukunft förderfähig sein. Das betrifft hauptsächlich solche Häuser, wo der Verband in den nächsten 15 Jahren kein Kanal verlegt. Und diese Häuser sind dann 15 Jahre befreit. Alle Aufgabenträger erhalten ein Maßnahmepaket. Sie müssen erklären welche Gebiete sie nicht anschließen werden. Danach beantragen sie eine Befreiung. Den Bürger, bei dem das dann zutrifft, muß ein Antrag für Neusanierung, aber nur da, wo kein Kanal liegt, zur Befreiung beim Aufgabenträger stellen.
12 Monate hat der Aufgabenträger Zeit zum kalkulieren. Für die überdimensionierten Kläranlagen sollen die Bürger, die angeschlossen sind, dadurch keine Beitragserhöhung erhalten.
Der Anschluß- und Benutzerzwang soll trotzdem für die Jenigen bleiben, wo der Kanal bis heute verlegt wurde oder noch verlegt wird. Zu 99% braucht auch dadurch eine Globalkalkulation nicht erneuert werden. Die Beitragsmindereinnahmen werden ausgeglichen und deshalb braucht es auch keine Satzungsänderung geben, so Herr Baldus. Er sagte weiter, dass wir früher gezwungen wurden einen Kanal bauen zu müssen - heute brauchen wir das nicht mehr - und pro Familie erhält 1500 € Förderung für die dezentrale Lösung, der Bau ihrer Kleinkläranlage.
Zur Sprache kam dann noch das Konjunkturprogramm. Hier wurde eindeutig vom Staatssekretär Herrn Baldus erklärt, daß das Land Thüringen vom Bund keinen Cent für Straßen- und Kanalausbau ausgeben darf. Die Bürger müssen nach wie vor Beiträge zahlen, das könne auch keine CDU ändern, so Frau Holbe MdL. Herr Karl Heinz Steinecke (VIBT) sprach an diesen Abend sich wieder gegen die Beiträge aus.
Doris Weber (VIBT)
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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