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Fr, 08:57 Uhr
27.03.2009

Innenminister in Bendeleben (1)

Auf Einladung vom Mitglied des Thüringer Landtags, Gudrun Holbe (CDU), weilte Thüringens Innenminister Manfred Scherer (CDU) zu einem Gesprächsabend mit Bürgermeistern und Gemeinderäten der Region im Dorfgemeinschaftshaus in Bendeleben...

Die Gesprächsrunde sollte zu dem Thema Kommune im ländlichen Raum, u. a. mit der Gesetzgebung zur Landgemeinde, dem Bürgerbeteiligungsgesetz und Konjunkturprogramm II, geführt werden. Ca. 20 Teilnehmer waren der Einladung gefolgt. So waren u.a. die Bürgermeister von Roßleben, Heldrungen, die Vorsitzenden der Verwaltungsgemeinschaften wie Kyffhäuser und Mittelzentrum Artern dabei, sowie Dr. Heinz-Ulrich Thiele in Vertretung des Landrates, aber auch als Leiter Abteilung 1 für die Verwaltung der Finanzen im Landratsamt zuständig.

Arbeitsgespräch in Bendeleben (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Arbeitsgespräch in Bendeleben (Foto: Karl-Heinz Herrmann)

Frank Niebuhr (Abteilungsleiter Finanzen im Innenministerium), Manfred Scherer und Gudrun Holbe.

Zum Thema Landgemeinden sagte Minister Scherer, dass der Grundsatz der Landesregierung darin besteht, dass wir nicht daran denken, die Kleinteiligkeit in Thüringen aufzuheben. Das stellte er auch in dieser Form da, mit der die CDU auch künftig weiter machen wolle. Scherer sagte klar, wir wollen keine Großkommunen. In kleineren Gebilden, wo die Bindung an den Ort eher noch funktioniert macht der Bürger aus Heimatverbundenheit mehr, auch mal unentgeltlich, als in einer Großkommune, wo er sich dann auf die Position begibt, iht habt ja einen Bauhof, macht nur mal. Es wird von der CDU in der nächsten Legislaturperiode keine Zwangsvergemeindung geben, so Scherer.

Sowohl die Verwaltungsgemeinschaft, als auch die erfüllende Gemeinde können bestehen bleiben. Allerdings werden sich Einzelgemeinden unter einer Größe von 3.000 Einwohner einen Partner suchen müssen. Wenn sich Kommunen mit zusammenschließen wollen, bzw. einen Partner suchen wollen, muss allerdings keine Einstimmigkeit mehr herrschen. Ein einzelner Ort soll nicht blockieren dürfen, so die neue Richtung. Es reicht die Mehrheit der Kommunen, die wechseln wollen, wenn diese Orte auch die Mehrheit der Anzahl der Bürger vereint.

Der Bürgermeister von Großenehrich, Maik Göllert (CDU) wollte wissen, wie lange man denn Zeit hätte, um so eine „Hochzeit) zu vollenden? Dazu Scherer, in den nächsten drei Jahren müsse das über die Bühne gehen, wobei es durch die entsprechenden dann notwendigen Beschlüsse durch die Landesregierung auch noch länger dauern kann. Die Frage von Rosslebens Bürgermeister Rainer Heuchel (SPD), ob den die Zuschüsse für freiwillige Zusammenschlüsse weiter laufen, kam eine etwas ausweichende Antwort. Scherer sagte, solange das Geld reicht ja und sein Abteilungsleiter Niebuhr ergänzte, dass die Regelung zwar am Jahresende ausläuft, aber geplant ist, sie zu verlängern.

Noch unklarer wurde die Frage der Mindestgröße einer Verwaltungsgemeinschaft geklärt. Scherer räumte ein, dass es in der jetzigen Gesetzgebung keine Mindestgröße für eine Verwaltungsgemeinschaft (VG) gebe. Er bezeichnete eine VG unter 3.000 Einwohner noch schlimmer, als eine Einheitsgemeinde unter 3.000 Einwohnern. Wenn sich tatsächlich solche kleinen VGs in größerer Zahl bilden sollten, würde der Gesetzgeber reagieren und es wäre bald auch dort wieder eine Mindestgröße festzuschreiben. Es wäre nur eine Verschiebung auf Zeit, was Gudrun Holbe mit den Worten quittierte, bisschen Zeit ist ja auch etwas.

Wie kompliziert die Fragen der Gemeindestrukturengerade hinsichtlich der VGs sind, brachte Manfred Scherer recht treffend auf den Punkt, in dem er sagte, sie merken selbst, wir wissen es selber nicht genau.

Autor: khh

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