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Mo, 07:01 Uhr
02.03.2009

Rehabilitierung von SED-Unrecht

Eine Bürgersprechstunde zu Fragen der Rehabilitierung von SED-Unrecht ("Opferrente" - Besondere Zuwendung für Haftopfer) und der Einsicht in die Stasi-Akten findet demnächst in Sondershausen statt...


Am Donnerstag, den 23. April 2009 in der Zeit von 09:00 bis 16:30 Uhr findet im Landratsamt Kyffhäuserkreis im kleinen Sitzungszimmer (Telefon-Nummer: 03632 / 741 - 510) eine Bürgersprechstunde zu Fragen der Rehabilitierung von SED-Unrecht und der Einsicht in die Stasi-Akten statt.

Veranstalter ist:
Die Landesbeauftragte des Freistaats Thüringen
für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

Beratungsinitiative
in Trägerschaft des Caritasverbandes
für das Bistum Erfurt e. V.
unterstützt vom Thüringer Sozialministerium und der Stiftung Aufarbeitung


Zur Minderung der Folgen von SED-Unrecht wurden durch den Deutschen Bundestag die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze beschlossen.
Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz beinhaltet die Aufhebung von Unrechtsurteilen deutscher Gerichte in der SBZ/DDR, wenn die Entscheidung der politischen Verfolgung gedient hat (u. a. Verurteilungen wegen staatsfeindlicher Hetze, Passvergehen/ungesetzlichen Grenzübertritts, Boykotthetze, Spionage, Wehrdienstverweigerung) oder wenn die für den Tatbestand angeordnete Strafe unverhältnismäßig hoch ist. Eine Strafrechtliche Rehabilitierung kommt auch in Betracht, wenn die gerichtliche oder behördliche Entscheidung über einen Freiheitsentzug außerhalb eines Strafverfahrens ergangen ist (u. a. Einweisung in Jugendwerkhof oder Psychiatrie).

Das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz beinhaltet die Erklärung der Rechtsstaatswidrigkeit oder die Aufhebung von Verwaltungsentscheidungen in der SBZ/ DDR, wenn sie in schwer wiegender Weise gegen die Menschenwürde und die Prinzipen der Gerechtigkeit, der Rechtssicherheit oder der Verhältnismäßigkeit verstoßen und der politischen Verfolgung gedient bzw. wenn sie einen Willkürakt im Einzelfall dargestellt haben und die Folgen dieser Maßnahmen bis heute unzumutbar für den Betroffenen fortwirken.

Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz beinhaltet den Nachteilsausgleich für politisch motivierte Eingriffe in den Beruf oder die berufsbezogene Ausbildung in der SBZ/DDR (u. a. Nichtzulassung bzw. Verweis von einer EOS oder Fach-/Hochschule, rechtsstaatswidriger Entzug einer Gewerbeerlaubnis, berufliche Repressalien und Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen politischer oder religiöser Überzeugung, Kritik am System der DDR oder wegen eines Ausreiseantrages).

Zielstellung dieser Rehabilitierungsgesetze ist es, Betroffenen einen Weg zu eröffnen, um fortwirkendes Unrecht aufzuheben und soziale Ausgleichs-/Entschädigungsleistungen in Anspruch zu nehmen.
Anträge auf Rehabilitierung können nach der im August 2008 erfolgten Verlängerung der Antragsfristen noch bis 31.12.2011 gestellt werden.
Ansprechpartner: Herr Morawski, im Auftrag der TLStU
Autor: khh

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