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Fr, 12:30 Uhr
10.04.2009

Schulsanierungen vorgesehen

Hinsichtlich der Vorgehensweise bei der Schulsanierung im Kyffhäuserkreis im Rahmen des Konjunkturpakets II war man sich im Kreistag nicht so recht einig...

Die dem Kyffhäuserkreis aus dem Konjunkturpaket II für den Bereich Bildung zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel in Höhe von 6.302.642 Euro (einschließlich des kommunalen Mitleistungsanteils) sollen wie folgt eingesetzt werden:
  • Sanierung der Staatlichen Regelschule "Gerhart Hauptmann" Roßleben
  • Sanierung der Staatlichen Grundschule Westerengel
  • Sanierung der Staatlichen Regelschule Oldisleben Planungsstufen 1 bis 3
  • Planungsleistung Stufe 1-4 zur Sanierung des GebäudesdesGymnasiums"Friedrich von Hardenberg", Greußen


Der Gesamtinvestitionsbedarf an der RS „Gerhart Hauptmann" in Roßleben beträgt ca. 5,6 Millionen Euro. Die Schule ist auf der Grundlage der vorläufigen Prognose zur Entwicklung der Schülerzahlen im Kyffhäuserkreis bis zum Jahr 2025 als gesichert zu betrachten. Aus dem Konjunkturpaket II sollen in den Jahren 2009/2010 insgesamt 3,97 Mio. Euro investiert werden. Zugleich hat die Stadt Roßleben signalisiert, ihre Anteile aus dem Konjunkturpaket II in Höhe von 232.976 Euro für diese Schule zur Verfügung zu stellen, sofern der Stadtrat hierzu seine Zustimmung erteilt. Die RS „Gerhart Hauptmann" in Roßleben ist per Kreistagbeschluss als Investitionsschwerpunkt festgelegt.

Am Standort Westerengel ist ein Modellprojekt zur Umsetzung des Thüringer Bildungsplanes bis 10 Jahre vorgesehen. Gemeinsam mit der Stadt Großenehrich sollen dafür die räumlich-sächlichen Bedingungen geschaffen werden. Die Stadt Großenehrich hat signalisiert, ihre Anteile aus dem Konjunkturpaket (211.723 Euro) zur Aufstockung des Investitionsvolumens an dieser Schule zur Verfügung zu stellen, sofern der Stadtrat hierzu seine Zustimmung erteilt. Der Gesamtinvestitionsbedarf wird auf ca. 1,8 Mio. Euro geschätzt. Die prognostizierte Entwicklung der Schülerzahl an der GS Westerengel sichert deren Erhalt mindestens bis zum Jahr 2025 (ca. 104 Schüler).

Der Standort Greußen ist per Kreistagbeschluss vom 3. Dezember 2008 als Investitionsschwerpunkt im Bereich Bildung festgelegt. In Greußen befinden sich je eine Grund- und Regelschule sowie ein Gymnasium. An allen Schulen besteht ein erheblicher Investitionsbedarf. Aufbauend auf den positiven Erfahrungen im Kyffhäuserkreis, die bei der räumlichen Zusammenlegung von Schulen verschiedener Schularten gewonnen wurden, soll zunächst überprüft werden, ob in Greußen eine Zusammenlegung von Schulen verschiedener Schularten in einem Gebäude empfehlenswert erscheint. Vorzugsvariante ist dabei das Gebäude des Gymnasiums „Friedrich von Hardenberg". Eine Aufhebung einer Schule und damit ein einschneidender Eingriff in die Schulentwicklungsplanung ist in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen. Der Investitionsbedarf am Gebäude des Gymnasiums wird derzeit mit 2,118 Mio. Euro kalkuliert.

Hauptstreitpunkt war und ist immer noch die Schulentwicklung in Oldisleben/Heldrungen. Hauptknackpunkt, Sanierung und die Einsatzmöglichkeiten der Mittel aus dem Konjunkturpakt II oder gar ein völliger Schulneubau, der mit ca. 8 Millionen Euro, so Gudrun Holbe (CDU) zu Buche schlagen würde, mit einem Problem, dass die Mittel im Kreis aufgebracht werden müssen und Mittel aus dem Konjunkturpaket II verfallen könnten. Reinhard Lotholz (CDU) warf den Anwesenden vor, nur über das Geld zu reden und nicht an die Kinder zu denken. Er will einen echten Variantenvergleich, was für die Schüler am besten ist. Zuvor hatte er aufgeführt, welche verheerenden Mängel bisher bestehen.

Landrat Peter Hengstermann wies ausdrücklich daraufhin, dass die Mittel aus dem Konjunkturpaket II nicht für einen Neubau verwendet werden dürfen, der vielleicht gar erst in sechs Jahren und länger kommen könnte. Holbe verwies sogar auf die Gefahr, dass die Schüler dieser Region sogar bis Artern oder Bad Frankenhausen gefahren werden könnten. Das könnte beim Versuch eines Neubaus auftreten, der wegen sinkender Schülerzahlen nicht mehr durchgeführt werden darf. Man solle lieber alles tun, damit durch Sanierungen wenigstens der Schulstandort gesichert wird, so Holbe.
Aus der Beschlussvorlage des Kreistages geht hervor, dass die prognostizierte Entwicklung der Schülerzahl erwarten lässt, dass die Schule mindestens bis zum Jahr 2020 als zweizügige Regelschule erhalten bleibt.
Der Bereich Heldrungen-Oldisleben ist ebenfalls als Investitionsschwerpunkt per Kreistag-beschluss festgelegt. Im Rahmen einer Studie hat ein Architekturbüro verschiedene Varianten zur Verbesserung der baulichen Situation an den staatlichen Schulen in der Region untersucht. Im Ergebnis dessen wird aus finanziellen und pädagogischen Gründen die Sanierung und funktionale Erweiterung des Gebäudes der Staatlichen Regelschule Oldisleben vorgeschlagen. Dieses Gebäude soll nach Abschluss der baulichen Maßnahmen auch die Schmücke-Grundschule beheimaten.
Aus Mitteln des Konjunkturpaketes II sind für diese Maßnahmen 1,75 Mio. Euro vorgesehen. Der Gesamtinvestitionsbedarf an der RS Oldisleben beträgt ca. 4,70 Mio. Euro. Die prognostizierte Entwicklung der Schülerzahl lässt erwarten, dass das Schulgebäude zwischen 360 Schüler (2010) und 265 Schüler (2025) aufnehmen wird.

In der Abstimmung folgte man letztendlich den Argumenten von Holbe und Hengstermann. Mit einer Gegenstimme (Reinhard Lotholz) folgte man der Beschlussvorlage. Allerdings sind damit die Gesamtinvestitionen noch nicht völlig festgelegt.
Die konkrete Mittelaufteilung kann erst nach rechtsaufsichtlicher Genehmigung der Anträge und Entscheidung zu weiteren Fördermittelanträgen in Abhängigkeit von der Sicherstellung der notwendigen Eigenmittel erfolgen, die freien Schulträger im Kreis müssen noch angemessen berücksichtigt werden.

Stellen die Schulsitzgemeinden sowie Städte und Gemeinden der Einzugsbereiche dieser vier Schulen zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung, so erhöht sich das Investitionsvolumen am begünstigten Gebäude um die entsprechenden Beträge.
Gleichzeitig wird die Kreisverwaltung beauftragt, Aufstockungsmittel aus anderen Förderprogrammen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union zur Erhöhung des Investitionsvolumens unter Beachtung der Förderunschädlichkeit der finanziellen Mittel aus dem Konjunkturpaket II zu akquirieren



Autor: khh

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