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Mi, 07:01 Uhr
22.04.2009

Umsetzung der Funktionalreform

Jüngst schätzte Landrat Peter Hengstermann (CDU) die im Zuge der Umsetzung der Funktionalreform im Mai vorigen Jahres geänderten Aufgaben der unteren Immissionsschutz- und Abfallbehörden der Landratsämter ein. Dazu führte er aus...

Neu sind Vollzugsaufgaben, welche die Überwachung und Genehmigung von im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes genehmigungsbedürftigen Anlagen betreffen. Erweitert wurden auch die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Störfallrechts, des Chemikalienrechts und spezieller Teile des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.

Der Schwerpunkt der Überwachungstätigkeit für den Bereich von genehmigungsbedürftigen Anlagen umfasste 7 Unternehmen.
Diesbezüglich sind zu nennen:
- Kompostieranlage Berka
- Altreifenverwertung Roßleben
- Schweinemastanlage Heygendorf
- Schweinemastanlage Hauteroda
- Tyczka Totalgas Ebeleben
- Biogasanlagen (Abtsbessingen, Roßleben)
- Emerald Ebeleben (Biodieselanlage).

Weitergeführt wurde die Kontrolltätigkeit für Anlagen, die dem Störfallrecht unterliegen. Konkret betraf es das Flüssiggaslager des Unternehmens Tyczka Totalgas Ebeleben. Als sehr wichtig sind die fachspezifische Beratung von Abfalltransporteuren und die Erteilung von Transportgenehmigungen anzusehen.

Sie betraf sowohl nationale als auch internationale Unternehmen. Priorität bei der Aufgabenerfüllung hat die Datenpflege im Anlagen-Informations-System-Immissionsschutz und die Prüfung der Umweltdatenberichterstattung.
Diese Instrumentarien sollen die reibungslose Kommunikation und Information zwischen den verschiedenen Zuständigkeitsebenen des Landes und deren Fachgremien bzw. die Informationsschiene zwischen den Anlagenbetreibern einerseits und den Überwachungsbehörden andererseits sicherstellen.

Eine wichtige Aktivität stellt die chemikalienrechtliche Überwachung auf der Grundlage vorliegender Verbraucherwarnungen dar.
Diese untersetzt die Kontrolle der Kennzeichnungspflichten einschlägiger Verordnungen und Richtlinien wie z.B. der KennzeichnungsVO nach dem Chemikaliengesetz, der Biozid-Richtlinie und der Zubereitungsrichtlinie.
Sie ist vorrangig mit einhergehender gezielter Überprüfung in Märkten verbunden.

Ein selbstständiges Aufgabengebiet stellt die Bearbeitung von Anträgen nach Bundesimmissionsschutzgesetz dar. Derzeit anhängige Verfahren sind die Bundeswehr-Standortschießanlage Sondershausen, die Putenmastanlage in Friedrichsrode und eine Anlage zur Zwischenlagerung und Aufbereitung von Bauschutt in Niederspier.

Die Anträge von Unternehmen zur Errichtung mehrerer Windenergieanlagen in den Gemarkungen Schernberg und Oberbösa wurden abgelehnt. Die Kunststoffsortieranlage des Unternehmens Syn technology im Gewerbegebiet Ringleben wurde dagegen genehmigt. Hohe fachliche Kompetenz der Immissionsschutzbehörde erfordert die Prüfung von Messberichten. Aktuell betraf das die Biogasanlagen in Roßleben und Abtsbessingen, sowie die Kompostieranlage in Berka.
Autor: khh

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