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Mi, 15:08 Uhr
30.09.2009

Esperstedt muss neu wählen

Die Kommunalwahl von Esperstedt (Stadt Bad Frankenhausen) muss neu angesetzt werden, dass hat die Kommunalaufsicht Kyffhäuserkreis entschieden. Bei zwei anderen strittigen Entscheidungen muss nicht neu gewählt werden. Aber auch hier sind noch Klagefristen zu beachten ...

In einem Gespräch mit der Leiterin der Kommunalaufsicht Kyffhäuserkreis, Johanna Neukamm, wurde so eben bestätigt, dass die Kommunalaufsicht entschieden hat, dass die Kommunalwahl von Esperstedt wiederholt werden muss. Die entsprechenden Bescheide an alle Beteiligten sind gerade eingetütet worden und werden morgen verschickt.

Hintergrund für die Neuwahl ist, dass ein Nichtwahlberechtigter an der Wahl teilgenommen hatte. Die Wahl in Esperstedt war aber nur mit einer Stimme Unterschied (465 zu 466) zwischen den Bewerbern ausgegangen. Diese Konstellation so Neukamm ließ nur eine Entscheidung zu: Neuwahl.

Wann die Neuwahl stattfindet, ist noch unklar. Frühestens jedoch Ende Dezember
Anfang Januar. Grund dafür ist, dass mehrere Fristen zu beachten sind. Zum Beispiel könnte gegen die Entscheidung der Kommunalaufsicht vor dem Verwaltungsgericht geklagt werden. Erst wenn diese Frist für eine Klage verstrichen ist, kann der Wahltermin festgesetzt werden. Aber mindestens 58 Tage vor der Wahl muss aber der neue Wahltermin bekannt gemacht werden.

Ebenfalls festgelegt wurde von der Kommunalaufsicht, dass die Kommunalwahl in Steinthaleben und Bad Frankenhausen (Stadtrat) nicht wiederholt werden muss. Aber auch hier besteht ja noch die Möglichkeit der Klage vor dem Verwaltungsgericht. Spannung ist also immer noch vorhanden.
Autor: khh

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