Mi, 15:24 Uhr
30.09.2009
Clubhaus Stock'sen bleibt in Betrieb
Trotz Kündigung gegenüber dem derzeitigen Nutzer kommt es beim Betrieb des Clubhauses Stock'sen für die Gäste nicht zu spürbaren Veränderungen oder gar Einschränkungen, so die Stadtverwaltung Sondershausen in ihrer aktuellen Pressemitteilung...
Aufgrund der seit mehreren Monaten ausgebliebenen Mietzahlungen sah sich die Stadtverwaltung gezwungen, das derzeitige feste Nutzungsverhältnis mit dem aktuellen Betreiber zu beenden. Dies erfolgte vor dem Hintergrund, dass auf einer solchen kalkulatorischen Basis die kostendeckende Unterhaltung des Gebäudes für die Stadtverwaltung unmöglich wird. Bereits in der Vergangenheit ist der Eigentümer dem Betreiber im Rahmen einer Zahlungserleichterung und Unterstützung bei Modernisierungen erheblich entgegengekommen.
Die Entscheidung des Betreibers, die Zahlungen gänzlich einzustellen und insofern den bestehenden Vertragsverpflichtungen nicht im Ansatz nachzukommen, ließ keinen Spielraum für eine andere Entscheidung. In jedem vergleichbaren Mietverhältnis ist der Vermieter auf die Mietzahlungen angewiesen, um wiederum seinen Pflichten nachkommen zu können. Hinzu kommt, dass die Stadt Sondershausen verschiedenste öffentliche Vorgaben zu erfüllen hat, was so unmöglich ist.
Im Rahmen eines absehbaren Übergangszeitraumes wird das Clubhaus durch die Stadt weiterbetrieben. Hierzu wird das Haus mehreren Veranstaltern jeweils für die von ihnen geplanten Einzelveranstaltungen zugänglich gemacht. Selbstverständlich ist die Durchführung von Veranstaltungen durch den jetzigen Hauptnutzer damit auch weiter möglich. Bei den jeweiligen Nutzungsangeboten wird seitens der Stadtverwaltung auch weiter Wert darauf gelegt, ein attraktives Unterhaltungsangebot für Jugendliche zu gewährleisten.
Autor: khhAufgrund der seit mehreren Monaten ausgebliebenen Mietzahlungen sah sich die Stadtverwaltung gezwungen, das derzeitige feste Nutzungsverhältnis mit dem aktuellen Betreiber zu beenden. Dies erfolgte vor dem Hintergrund, dass auf einer solchen kalkulatorischen Basis die kostendeckende Unterhaltung des Gebäudes für die Stadtverwaltung unmöglich wird. Bereits in der Vergangenheit ist der Eigentümer dem Betreiber im Rahmen einer Zahlungserleichterung und Unterstützung bei Modernisierungen erheblich entgegengekommen.
Die Entscheidung des Betreibers, die Zahlungen gänzlich einzustellen und insofern den bestehenden Vertragsverpflichtungen nicht im Ansatz nachzukommen, ließ keinen Spielraum für eine andere Entscheidung. In jedem vergleichbaren Mietverhältnis ist der Vermieter auf die Mietzahlungen angewiesen, um wiederum seinen Pflichten nachkommen zu können. Hinzu kommt, dass die Stadt Sondershausen verschiedenste öffentliche Vorgaben zu erfüllen hat, was so unmöglich ist.
Im Rahmen eines absehbaren Übergangszeitraumes wird das Clubhaus durch die Stadt weiterbetrieben. Hierzu wird das Haus mehreren Veranstaltern jeweils für die von ihnen geplanten Einzelveranstaltungen zugänglich gemacht. Selbstverständlich ist die Durchführung von Veranstaltungen durch den jetzigen Hauptnutzer damit auch weiter möglich. Bei den jeweiligen Nutzungsangeboten wird seitens der Stadtverwaltung auch weiter Wert darauf gelegt, ein attraktives Unterhaltungsangebot für Jugendliche zu gewährleisten.